Mauthausen Komitee unterstützt Reform des Verbotsgesetzes

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) – es vertritt das Vermächtnis der überlebenden Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen und seiner Außenlager – unterstützt die heute von Justizministerin Alma Zadić und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierte Reform des Verbotsgesetzes.

„Wie schon bei der erfolgreichen Reform des Verhetzungsparagraphen, die 2016 in Kraft getreten ist, konnte das Mauthausen Komitee auch diesmal vieles einbringen“, erklärt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi. „Unser Vorstandsmitglied Robert Eiter hat in der Expertengruppe intensiv mitgearbeitet.“

„Eines unserer langjährigen Anliegen ist die Strafbarkeit von Verbotsgesetzdelikten im Ausland, wenn ein klarer Österreich-Bezug besteht – zum Beispiel die österreichische Staatsbürgerschaft des Täters“, sagt Robert Eiter. „Wir freuen uns, dass das nun umgesetzt werden soll!“

Auch die anderen präsentierten Reforminhalte – die leichtere Einziehung von NS-Devotionalien, die Verschärfung bei der Holocaust-Leugnung („Verharmlosung“ statt „gröbliche Verharmlosung“) und der automatische Amtsverlust bei Wiederbetätigung im Staatsdienst – finden die Zustimmung des Mauthausen Komitees.

„Jetzt hoffen wir, dass es noch gelingt, Materien wie das Abzeichengesetz und das Symbolegesetz untereinander und mit dem Verbotsgesetz besser zu koordinieren“, betont Eiter. „So ist es absurd, wenn etwa bei Verwendung von Symbolen der Muslimbruderschaft Geldstrafen bis zu 10.000 Euro verhängt werden und bei Verwendung von NS-Symbolen nur Geldstrafen bis zu 4.000 Euro.“

„Justizministerin Zadić zeigt als Ressortverantwortliche, dass mit entsprechendem politischen Willen eine schwierige, aber notwendige Reform vorangetrieben werden kann“, stellt Mernyi fest. „Von Innenminister Gerhard Karner wünschen wir uns denselben Willen beim ‚Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus‘, dessen Umsetzung der Nationalrat schon vor eineinhalb Jahren mit großer Mehrheit gefordert hat. Da besteht großer Handlungsbedarf!“

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