„Die immer häufiger stattfindenden Krisen und Katastrophen werden uns als Hilfsorganisation in Zukunft stark fordern. Umso wichtiger ist die gesetzliche Verankerung des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements und das Krisensicherheitsgesetz war ein dringend notwendiger Schritt. Im Falle einer bundesweiten Katastrophe ist die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Ministerien, Ländern, Einsatzorganisationen und Betreibern kritischer Infrastrukturen damit wesentlich einfacher“, so Peter Kaiser, stellvertretender Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, zur Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes.
„Der finale Entwurf zum Krisensicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt für eine gesamtstaatliche Koordination. Wir werden die sechswöchige Begutachtungsdauer nutzen, um zu überprüfen, ob die wichtigen Punkte, die ein gutes Krisenmanagement ausmachen, darin enthalten sind. Sollte etwas fehlen, werden wir Verbesserungsvorschläge machen“, so Peter Kaiser.
Aufeinander abgestimmte Einsatzpläne, gemeinsame Übungen sowie ein gemeinsam besetztes Lagezentrum mit essenziellem Schnittstellenmanagement verbessern die Vorbereitung und Reaktion auf bevorstehende Schadensereignisse maßgeblich – unabhängig davon ob Naturkatastrophe, menschliches Versagen oder technisches Gebrechen. Die unterstützende Rolle des Roten Kreuzes für Behörden bei Krisen, Konflikten und Katastrophen ist weltweit eine wichtige Aufgabe der größten humanitären Hilfsorganisation, die in internationalen Verträgen festgehalten und im Rotkreuz-Gesetz definiert ist.
Peter Kaiser: „Nur mit gesammelter Expertise, enger Zusammenarbeit und gemeinsamer Vorbereitung können im Notfall Schäden und menschliches Leid gemindert werden.“
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