Die Teuerung erfordert umgehendes Handeln bei der oberösterreichischen Wohnbeihilfe. AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an den zuständigen LH-Stv. Manfred Haimbuchner, die Einkommensgrenzen anzuheben, Drittstaatsangehörige nicht mehr zu benachteiligen und einen Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe zu verankern. Außerdem sei eine Anhebung der förderbaren Nutzflächen notwendig.
Wohnen ist für viele bereits zum Luxus geworden. Die Mietpreise explodieren und die enormen Heiz- und Stromkosten verschärfen die Situation zunehmend. „Umso unverständlicher ist es, dass es in Oberösterreich noch immer keinen Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe gibt
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und weist darauf hin, dass es zum Beispiel in Wien einen Rechtsanspruch gibt. Das Hinterherhinken Oberösterreichs bedeutet, dass kein Bescheid ergeht, gegen den berufen werden kann. Also, dass kein Rechtsmittel gegen eine Ablehnung oder die Höhe des Ansuchens auf Wohnbeihilfe erhoben werden kann.
Teuerung ausgleichen: Einkommensgrenzen weiter erhöhen und Fördergrenze anpassen
Finanzielle Schwierigkeiten und Armut sind bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen. „Die Landesregierung muss der Tatsache endlich ins Auge sehen: Menschen, die vor ein paar Jahren noch gut über die Runden gekommen sind, wissen heute nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Eine Konsequenz muss daher sein, die Einkommensgrenzen bei der Wohnbeihilfe nochmals nachzubessern. Hier ist LH-Stv. Haimbuchner gefordert
“, sagt Stangl. Eine weitere wichtige Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich ist die Anhebung des maximalen Quadratmeterpreises, für den gefördert wird. Für Wohnungen, die über 7 Euro pro Quadratmeter kosten, wird derzeit keine Wohnbeihilfe gewährt. Günstigere Wohnungen sind aber kaum mehr zu finden. „Mit einer Reparatur dieser Grenze würde sich der Bezieher/-innenkreis erweitern und es könnten mehr Menschen entlastet werden“, hält Andreas Stangl fest.
Drittstaatsangehörige massiv benachteiligt
Bei der oberösterreichischen Wohnbeihilfe werden besonders Nicht-EWR-Bürgern/-innen Steine in den Weg gelegt. Drittstaatsangehörige haben nur Anspruch, wenn sie ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die in Österreich der Einkommensteuer unterliegen. „Im Bundesländervergleich gibt es in Oberösterreich mit Abstand die größten Zugangshürden zur Wohnbeihilfe für Menschen aus Drittstaaten. Diese müssen beseitigt werden. Die Menschen leben und arbeiten hier, zahlen Steuern und Abgaben und haben genauso das Recht auf Unterstützung
“, so der AK-Präsident.
Es gibt noch weitere Punkte, bei denen die Oberösterreicher/-innen im Gegensatz zu Bürger/-innen anderer Bundesländer durch die Finger schauen. Wirft man beispielsweise einen Blick auf die förderbaren Wohnnutzflächen zeigt sich: In Oberösterreich werden bei einer Person maximal 45 Quadratmeter akzeptiert, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 60 Quadratmeter. Im Burgenland, in Wien und in Niederösterreich sind es immerhin 50 und 70 Quadratmeter. „Es braucht rasch eine Anhebung der förderbaren Nutzfläche. Damit würde die Wohnbeihilfe für jene, die sie brauchen, steigen und sofort entlaste
n“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl abschließend.
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