VSV/Kolba: VSV startet Sammelaktion zur Durchsetzung von Grundversorgung bei Strom und Gas

Verbraucher und Kleinunternehmer beantragen in diesen Tagen auf Empfehlung des Verbraucherschutzvereines (VSV) die Grundversorgung mit Strom und Gas. Doch es gibt Berichte, dass die Lieferanten mit zum Teil absurden Begründungen die Grundversorgung ablehnen.

"Die Grundversorgung für Verbraucher und Kleinunternehmer ist im § 77 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) bzw im § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) ohne weitere Bedingungen auf Antrag als Pflicht für die Lieferanten vorgesehen und die Ablehnungen entbehren daher jeder Grundlage," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Die in einigen Landesgesetzen vorgesehenen Beschränkungen sind verfassungswidrig."

Der VSV startet daher – für Mitglieder (Verbraucher: 35 Euro, EPU: 65 Euro, KMU: 110 Euro pro Kalenderjahr) – eine Sammelaktion, um deren Anspruch auf Grundversorgung gerichtlich durchzusetzen.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/grundversorgung/

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