Wien (OTS) – Die AK begrüßt daher die aktuellen Ermittlungen der Bundeswettbewerbshörde (BWB) am Pelletsmarkt. Die Hausdurchsuchungen der letzten Tage werden zur Klärung des Verdachts auf wettbewerbswidriges Verhalten beitragen. Die BWB geht schon länger von nicht gerechtfertigten Preisen und Entwicklungen am Pelletsmarkt aus. Anhaltspunkte für diesen Verdacht sind, dass die Rohstoffpreise für Pellets nicht annähernd im selben Ausmaß gestiegen sind – auch die Holzlager sind gut gefüllt. Die Exporte sind ebenfalls nicht merklich gestiegen. Die regionale Verknappung von Pellets erscheint daher künstlich und auf Kosten der Konsument:innen und kleinen Unternehmen stattzufinden. All dies spricht für einen Verstoß gegen das Kartellrecht.
Auch die Arbeiterkammern aller Bundesländer überwachen die Entwicklungen am Pelletsmarkt laufend und haben mit der Bundeswettbewerbsbehörde in den letzten Monaten intensiv zusammengearbeitet. Es wurden Preisdaten und Beschwerden von Konsument:innen und Unternehmen für die Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der AK dürfen Preise im Windschatten der gegenwärtigen Krise nicht weiter durch Marktmanipulationen in die Höhe getrieben werden. Dies verunsichert nicht nur Konsument:innen, es befeuert auch eine gefährliche Gewinn-Preis-Spirale. Es braucht daher eine genaue und rasche kartellrechtliche Klärung und mehr Transparenz am Pelletsmarkt, um fairen Wettbewerb in diesem wichtigen Bereich der Energieversorgung zu gewährleisten.
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