Konsumentenschutzausschuss setzt sich für mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen ein

Für Seniorinnen und Senioren soll es zu mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe kommen. Für eine entsprechende Initiative der Koalitionsparteien, in der die Justizministerin ersucht wird, entsprechende Vorschläge vorzulegen, hat sich heute der Konsumentenschutzausschuss ausgesprochen. Die von der SPÖ und der FPÖ vorgelegten Anträge mit einer ähnlichen Stoßrichtung fanden hingegen keine Mehrheit.

Die weiteren Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt. Das betrifft etwa den gemeinsamen Antrag von SPÖ, FPÖ und NEOS zu Bürgschaften als Insolvenzfalle für Frauen, die Vorschläge der FPÖ gegen die hohen Energiekosten und Teuerung sowie die NEOS-Initiative zur Beseitigung von Rechtsschutzmängeln für Konsument:innen gegenüber Energieversorgern.

Zudem stand ein Bericht des Konsumentenschutzministers zu einem informellen Treffen der EU-Verbraucherschutzminister:innen Ende September auf der Tagesordnung. Minister Rauch informierte die Abgeordneten, dass die EU-Kommission plane, im kommenden Jahr neue Vorschläge zur Stärkung der Verbraucherrechte vorzulegen.

Mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen

ÖVP und Grüne orten Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Kreditvergabe an Senior:innen. Ältere Kund:innen würden es unbefriedigend und mitunter diskriminierend empfinden, wenn ihnen ein Kredit nicht gewährt wird, während Banken aber aufgrund der strikten Vorgaben keinen Handlungsspielraum für eine positive Erledigung haben würden. Die Justizministerin wird daher ersucht, Vorschläge für eine rechtssichere Vergabe von Krediten unbeschadet eines höheren Alters vorzulegen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die politisch und ökologisch gewünschte Finanzierung von Gebäudesanierungen sowie für den pflegegerechten Umbau von Eigenheimen wichtig, heißt es in dem von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommenen Entschließungsantrag (2713/A(E)).

Von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich abgelehnt wurden ähnliche Initiativen von SPÖ und FPÖ, die Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute orten. Die Sozialdemorat:innen sprechen sich für eine gesetzliche Regelung aus, die es Pensionist:innen auch in Zukunft ermöglichen soll, Kredite zu den üblichen Rahmenbedingungen aufzunehmen (2241/A(E)). Die FPÖ fordert Lösungen, damit Altersdiskriminierung bei Kreditkartenverlängerungen, bei der Höhe des Überziehungsrahmens und bei der Kreditvergabe entgegengewirkt wird (2801/A(E)).

SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits begrüßte, dass sich nun auch ÖVP und Grüne für mehr Rechtssicherheit für Senior:innen einsetzen würden. Gerade in Zeiten von Pandemie und Teuerung sei es wichtig, das Thema der Altersdiskriminierung "schleunigst" zu beseitigen. Die SPÖ spiele dieses Thema bereits seit eineinhalb Jahren "auf und ab". Drobits zeigte sich enttäuscht, dass die Regierungsparteien an keinem gemeinsamen Antrag interessiert gewesen seien. Dem schloss sich sein Fraktionskollege Klaus Köchl an. Er sprach von einem "beschämenden Spiel" von ÖVP und Grünen, da diese noch dazu vorwiegend SPÖ-Forderungen übernommen hätten.

Das Thema sei zu ernst für "parteipolitisches Hickhack", konterte Peter Weidinger (ÖVP) der SPÖ-Kritik. Der Antrag der Regierungsparteien sei ein Beitrag zur Lösung des Problems, grundsätzlich wolle man sich am deutschen Modell orientieren, bei dem es vorrangig um die Bonität gehe. Das sah Alexandra Tanda (ÖVP) ähnlich. Das Grundkriterium für die Kreditvergabe müsse die Bonität und nicht das Alter sein. Es gehöre jedoch auch zur Sorgfaltspflicht der Banken, etwa den Überziehungsrahmen bei Einkommensänderungen im Zuge der Pensionierung einzuschränken.

Es sei wichtig, dass alle Menschen Kredite abschließen können, betonte Ulrike Fischer (Grüne). Laut der Grünen-Mandatarin sei man an einem Allparteienantrag interessiert gewesen. Dem widersprach Peter Schmiedlechner (FPÖ). Mit seiner Fraktion habe es keine Gespräche gegeben.

Diskriminierung aufgrund des Alters sei grundsätzlich abzulehnen – "egal ob jung oder alt" – unterstrich Katharina Werner (NEOS). Die Banken seien bereits jetzt zum Schutz der Kund:innen vor Überschuldung verpflichtet.

Bürgschaften als Insolvenzfalle für Frauen: Oppositionsparteien fordern Initiative zur Datenerhebung

Von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein erneut eingebrachter gemeinsamer Entschließungsantrag der Oppositionsparteien, der bereits einmal abgelehnt wurde. Darin zeigen sich SPÖ, FPÖ und NEOS über Bürgschaften als Insolvenzfalle für Frauen besorgt. Um zielführende Ansätze zur Problemlösung erarbeiten zu können, bedürfe es einer umfassenden Erhebung der Ausgangslage durch aktuelle Daten und Fakten, so die Forderung. Konkret geht es um eine statistische und anonymisierte Erhebung zur Anzahl derjenigen Frauen, die von 2019 bis 2021 durch Bürgschaften in Privatkonkurs geschlittert oder eine Schuldner:innenberatung aufgesucht haben. Außerdem soll die Anzahl jener Betroffenen erfasst werden, die Bürgschaften für ihre Ehegatten unterzeichnet haben (2607/A(E)).

Die Situation verschärfe sich aufgrund der aktuellen Situation gerade massiv, weshalb der Antrag weiterhin aktuell sei und man diesen noch einmal eingebracht habe, hielt Katharina Werner (NEOS) fest. Dem schloss sich Elisabeth Feichtinger (SPÖ) an. Es brauche gerade jetzt mehr Datenerhebung, da die finanzielle Situation für viele Menschen schwieriger werde. Für Christian Ries (FPÖ) ist eine Datenerhebung vor allem für den Gesetzgeber selbst wichtig, um die richtigen Verbesserungsschritte setzen zu können. Es sei für ihn grundsätzlich unverständlich, dass Frauen mit geringen Einkommen, für eine Bürgschaft in Frage kommen würden.

Ob weitere Daten benötigt werden, müsse man genau beobachten, argumentierte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) die Vertagung des Antrags. Bürgschaften seien nur ein Teil des Problems, genauso wichtig sei die Bereitstellung von niederschwelligen Informationsangeboten. Auch für Ulrike Fischer sind Insolvenzen von Frauen ein wichtiges Thema. Der im Mai dieses Jahres präsentierte Bericht der Schuldnerberatung zeige jedoch auf, dass sich die Schuldnerberatungen diesem Thema in ausreichender Art und Weise stellen würden.

FPÖ für "Echte Entlastungsmaßnahmen" gegen die "Kostenlawine"

Ebenfalls von den Koalitionsparteien vertagt wurde eine FPÖ-Initiative für "echte Entlastungsmaßnahmen" gegen die "Kostenlawine" (2674/A(E)). In dem Forderungspaket werden etwa eine Steuersenkung sowie ein Preisdeckel für Treibstoffe, Gas und Strom, die Erhöhung des Pendlerpauschales oder die sofortige Streichung der CO2-Abgabe eingefordert. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine automatische Inflationsanpassung sämtlicher Versicherungs-, Familien- und Sozialleistungen, auf eine signifikante Lohnerhöhung für Arbeitnehmer:innen sowie auf eine Senkung der Lohnnebenkosten ab. Darüber hinaus müsse es zu einem sofortigen Ende der "schikanösen und extrem teuren Corona-Politik" sowie zur Aufhebung der Sanktionen gegen Russland kommen, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Ein bereits einmal vertagter Antrag, in dem sich die Freiheitlichen für ein staatliches Preismonitoring und einen Inflationsstopp aussprechen, wurde von ÖVP und Grünen ein weiteres Mal auf die Wartebank geschoben (2230/A(E)).

"Das Leben muss wieder leistbar werden. Wenn das nur durch Eingriffe in den Markt möglich ist, müssen wir das machen", unterstrich FPÖ-Mandatar Christian Ries. Die von der Regierung getätigten Einmalzahlungen würden "verpuffen", "die haben sich die Leute schon dreimal selbst bezahlt", kritisierte sein Fraktionskollege Peter Schmiedlechner. Es gehe darum, "das Problem an der Wurzel zu packen".

Die Regierung übernehme Verantwortung und habe bis dato schnell auf das europäische und globale Problem der Teuerung reagiert, betonten Andreas Kühberger und Peter Weidinger (beide ÖVP). Man habe einerseits mit direkten Zuschüssen und andererseits mit Systemänderungen, wie der Abschaffung der kalten Progression oder der Valorisierung der Sozialleistungen reagiert, ergänzte Weidinger.

Martin Litschauer (Grüne) erteilte der Forderung nach einem Energiepreisdeckel eine Absage. Dies würde zur Gefährdung der Versorgungssicherheit bei Treibstoffen oder Gas führen.

Auch Yannick Shetty (NEOS) konnte den Vorschlägen der FPÖ nichts abgewinnen. Für komplexe Probleme brauche es komplexe Antworten. Dazu zähle eine treffsichere Unterstützung und keine "Maßnahmen mit der Gießkanne" seitens der Bundesregierung.

NEOS: Rechtsschutzmängel für Konsument:innen gegenüber Energieversorgern

Der Nationalrat habe im Rahmen der Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes auch in das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) eingegriffen und ein gesetzliches Preisänderungsrecht von Energielieferanten gegenüber Verbraucher:innen sowie Kleinunternehmer:innen eingeführt, heißt es in einem von den Regierungsparteien vertagten NEOS-Antrag (2773/A). Die Überwachung der Bedingungen und insbesondere der Rechtsschutz des gesetzlichen Preisgleitrechts sei aber nicht hinreichend geregelt, da eine Überwachungskompetenz durch die E-Control Austria nur schwer aus dem bestehenden Gesetzeswortlaut ableitbar sei. Zudem sei durch die Änderung im ElWOG die Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ausgeschlossen und damit der kollektive Rechtschutz in diesem Zusammenhang verunmöglicht worden, kritisierte Antragstellerin Katharina Werner im Ausschuss. Um den Verbraucher:innen den Rechtsweg mittels Verbandsklagen zu gewähren, soll daher das KSchG auf die entsprechenden Änderungen im ElWOG Anwendung finden.

Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Ausschussantrag der FPÖ, der eine Überprüfung veranlassen soll, ob die seitens der Strom- und Gashändler und sonstigen Lieferanten verlautbarten Tarife für die Grundversorgung der Höhe nach den Bestimmungen im ElWOG bzw. im Gaswirtschaftsgesetz entsprechen, wurde mit dem Antrag der NEOS mitvertagt.

Der Antrag der NEOS sei in der aktuellen Situation keine Hilfestellung, so Andreas Minnich (ÖVP). Vorrang hätten nun EU-weite Lösungen zur Senkung der Energiekosten. Für Martin Litschauer gilt es, die Situation zu beobachten. Der erst letzte Woche beschlossene Stromkostenzuschuss werde Entspannung am Markt bringen.

Was den Ausschussantrag der FPÖ betrifft, sei eine Grundversorgung mit Strom und Gas für Konsument:innen und Kleinunternehmen in einer EU-Richtlinie verankert, betonte Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ). Die Handhabung der Stromanbieter sei jedoch "erschreckend" und eine "konsumentenschutzpolitische Katastrophe". Die Tarife seien genau definiert, würden aber von den Anbietern zum Schaden der Kund:innen nicht eingehalten werden.

Es handle sich um schwere Vorwürfe, auch er sehe Verbesserungspotential, antwortete Konsumentenschutzminister Rauch. Das Problem sei bekannt, aktuell würden dazu Gespräche mit den Energieanbietern geführt werden.

FPÖ-Antrag zur Erhöhung des VKI-Budgets

Von ÖVP und Grünen ein weiteres Mal vertagt wurde ein FPÖ- Initiativantrag, der für 2022 eine Mittelerhöhung für den VKI um 500.000 € auf insgesamt 5,5 Mio. € vorsieht (2113/A). Damit soll gewährleistet werden, "dass der VKI als wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen organisatorisch, personell und finanziell langfristig abgesichert wird", heißt es in dem Antrag.

Er bekenne sich zur langfristigen Finanzierung des VKI, hielt Minister Rauch in seiner Stellungnahme fest. Man befinde sich mitten in Gesprächen zu den Aufgaben und der Finanzierung des VKI. Was das Gesamtbudget für den Bereich des Konsumentenschutzes in seinem Ressort angeht, rechnet Rauch für 2023 mit 6,9 Mio. €. "Das ist so viel, wie nie zuvor", zeigte sich der Minister erfreut. So werde es zu einer Mittelerhöhung für die Schuldnerberatungen kommen, was in Zeiten der Teuerung besonders wichtig sei.

EU-Verbraucherrechte im Onlinebereich sollen 2023 gestärkt werden

Bei einem informellen Treffen der EU-Konsumentenschutzminister:innen am 23. September 2022 standen insbesondere die Durchsetzung von Rechten von Verbraucher:innen und die Herausforderungen für die Konsumentenpolitik durch den Krieg in der Ukraine auf der Tagesordnung, informiert ein Bericht von Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (III-772 d.B.), der im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Da die Rechtsdurchsetzung im digitalen Zeitalter die nationalen Verbraucherbehörden und -organisationen vor enorme Herausforderungen stelle, sei über eine mögliche Adaptierung zweier EU-Rechtsakte – der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung und der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung – diskutiert worden. Für 2023 habe die EU-Kommission Vorschläge zur gezielten Änderung der europäischen Rechtsgrundlagen angekündigt, informierte Minister Rauch im Ausschuss. Was die steigenden Energiepreise und die hohe Inflation betrifft, hätten die Minister:innen betont, dass es einer gesamteuropäischen Lösung bedürfe, um leistbare Energie für die Verbraucher:innen zu sichern. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) med


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