Begleitend zum Budgetentwurf 2023 und zum neuen Bundesfinanzrahmen hat die Regierung dem Nationalrat auch ein umfassendes Budgetbegleitgesetz vorgelegt (1744 d.B.). Damit soll unter anderem die angekündigte Budgetaufstockung für das Bundesheer langfristig abgesichert und ein neuer milliardenschwerer Fördertopf für die klimagerechte Transformation der Industrie eingerichtet werden. Auch für weitere Umweltförderungen, ökologische Investitionen von Gemeinden, Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, die Statistik Austria sowie die Bundestheater und die Bundesmuseen sind zusätzliche Budgetmittel vorgesehen. Zudem schlägt die Regierung eine Anhebung der Tabaksteuer und die Verlängerung des Zukunftsfonds um weitere fünf Jahre vor.
Aufgestockt werden sollen überdies die im Zuge der Pflegereform vereinbarten Zweckzuschüsse an die Länder, damit auch jungen Menschen, die sich zu Diplom-Sozialbetreuer:innen oder zu Fach-Sozialbetreuer:innen ausbilden lassen, ein monatlicher Ausbildungszuschuss von 600 € gewährt werden kann. Auch für die Sanierung der "Grazer Burg", den Sitz der Steirischen Landesregierung, ist ein Bundeszuschuss vorgesehen. Zur Umsetzung dieser und weiterer Vorhaben müssen insgesamt 18 Gesetze novelliert und vier neue geschaffen werden.
5,25 Mrd. € mehr für das Heer
Konkret sieht das neue Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz vor, die geltenden Budgetobergrenzen für das Heeresbudget (Budgetuntergliederung Militärische Angelegenheiten) im Zeitraum von 2023 bis 2026 um insgesamt 5,2 Mrd. € anzuheben. Damit sollen erforderliche Investitionen in militärisches Gerät, Betrieb und Personal zur Stärkung der Landesverteidigung sichergestellt werden. Auch ein grundsätzliches Bekenntnis für einen weiterhin ansteigenden Budgetpfad in den Folgejahren wird mit dem Gesetz abgegeben. Geknüpft ist die Budgeterhöhung an einen jährlichen Bericht der Verteidigungsministerin über die sicherheitspolitische Strategie und konkrete Beschaffungsvorhaben an den Nationalrat, zudem ist im Verteidigungsministerium eine Kontrollkommission für Beschaffungen einzurichten.
Neuer Fördertopf für ökologische Transformation der Industrie
Um die Industrie bei der ökologischen Umrüstung von Anlagen zu unterstützen und dadurch sowohl CO2-Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren, ist die Einrichtung eines neuen Fördertopfes mit einer Dotierung von insgesamt 2,975 Mrd. € in den Jahren 2023 bis 2030 in Aussicht genommen. Dabei wird in einem Anhang zum Umweltförderungsgesetz genau festgelegt, welchen Sektoren diese Förderung zugutekommen soll, wobei die Liste von der Lederindustrie über Papier- und Stahlproduktion bis hin zur Herstellung von Chemiefasern und Düngemitteln reicht. Ziel ist eine größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen im Produktionsprozess, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Budgetär abgesichert werden soll der Fördertopf durch ein eigenes Bundesgesetz (1745 d.B.). Mit diesem wird Umweltministerin Leonore Gewessler ermächtigt, das Budget im Zeitraum 2023 bis 2042 für Förderzusagen in der Höhe von 2,975 Mrd. € vorzubelasten.
Weitere Umweltförderungen
Auch für andere Bereiche der Umweltförderung wird es laut Budgetbegleitgesetz deutlich mehr Geld geben. Gleichzeitig will die Regierung das Augenmerk stärker als bisher auf Energieeffizienz legen. So sollen etwa zwischen 2023 und 2026 zusätzlich 795 Mio. € für thermische Sanierungen und die Umstellung von Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen bereitgestellt werden, was einen neuen Gesamtförderrahmen für den genannten Zeitraum von 1,935 Mrd. € ergibt. Auch die Sondermittel für einkommensschwache Haushalte werden – und zwar um 370 Mio. € auf insgesamt 570 Mio. € bis 2026 – aufgestockt. Für Energieeffizienzmaßnahmen hat das Umweltministerium ab 2023 jährlich 190 Mio. € und somit insgesamt 1,52 Mrd. € bis 2030 in Aussicht genommen, wobei die Fördermittel sowohl Privathaushalten als auch Unternehmen zugutekommen sollen.
Weitere Förderaufstockungen betreffen den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen (plus 251,9 Mio. € bis 2026) sowie die allgemeine Umweltförderung im Inland, wobei 20,53 Mio. € der letztgenannten Förderschiene für Anlagen für Mehrweg-Getränkeverpackungen reserviert sein sollen.
500 Mio. € für Klimaschutz-Investitionen von Gemeinden
Auch die Gemeinden will der Bund mit Zuschüssen zum Klimaschutz motivieren. Konkret sollen die Kommunen mit einen eigenen "Kommunalinvestitionsgesetz 2023" bis zu 500 Mio. € für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie bzw. für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erhalten. Auch für die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen oder andere Energiesparmaßnahmen können die Fördermittel verwendet werden. 5% der jeweils zustehenden Summe dürfen die Gemeinden überdies an gemeinnützige oder kirchliche Einrichtungen zur Deckung gestiegener Energiekosten weiterreichen.
Grundsätzlich gefördert werden können laut Gesetz Investitionsprojekte, die zwischen Anfang 2023 und Mitte 2025 starten, wobei die Förderung maximal 50% der Kosten umfasst. Anträge sind spätestens bis Mitte 2024 zu stellen.
Darüber hinaus verzichtet der Bund auf die Rückerstattung jener Mittel, die er den Gemeinden zweckgebunden für COVID-19-Impfkampagnen und einschlägige Informationen überwiesen hat und die nicht verbraucht wurden. Die übriggebliebenen Mittel – ursprünglich waren es 75 Mio. € – werden vielmehr an alle Gemeinden aufgeteilt. Damit soll ein Beitrag "zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt" der Gemeinden geleistet werden, wie es im Gesetz heißt.
Kostenersatz für Länder
Abgelten will der Bund außerdem zusätzliche Aufwendungen für die Länder, die diesen durch die jüngste Staatsbürgerschafts-Novelle entstanden sind. Seit Herbst 2020 können auch Nachkommen von NS-Opfern in einem vereinfachten Verfahren die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, was bereits tausendfach in Anspruch genommen wurde. Für den daraus erwachsenden Aufwand erhalten die Länder – rückwirkend mit 1. September 2020 bis Ende August 2025 – einen pauschalen Kostenersatz von 500 € pro Fall, wobei die überwiegende Mehrheit der Fälle laut finanziellen Erläuterungen Wien betrifft. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 18 Mio. € im heurigen Jahr und 12 Mio. € ab 2023 geschätzt.
Pflege: Bezieher:innenkreis für Ausbildungszuschüsse wird ausgeweitet
Weitere 39 Mio. € sollen in Zusammenhang mit einer geplanten Novelle zum Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz an die Länder fließen. Demnach sollen auch junge Menschen, die sich zu Diplom-Sozialbetreuer:innen oder zu Fach-Sozialbetreuer:innen ausbilden lassen, den im Zuge der Pflegereform vereinbarten monatlichen Ausbildungszuschuss von 600 € für Erstausbildungen in einem Pflegeberuf erhalten. Nicht zuletzt dadurch steigen die vom Bund zwischen 2023 und 2025 bereitgestellten Mittel um jeweils 13 Mio. € pro Jahr, in Summe werden nun 264 Mio. € (statt 225 Mio. €) überwiesen. Für das in Aussicht gestellte Pflegestipendium für Personen, die sich in einen Pflegeberuf umschulen lassen, stellt das Sozialministerium dem AMS überdies ab dem Jahr 2023 jährlich 30 Mio. € zur Verfügung.
Weiterbildungsfonds für Leiharbeitskräfte, Lehrlingsförderung, Kurzarbeit
Vorübergehend ausgesetzt wird der Bundeszuschuss für den Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeiter:innen in der Höhe von 1,5 Mio. €. Er soll erst ab 2027 wieder fließen. Begründet wird das mit ausreichenden Rücklagen des Fonds. Außerdem wird die Lehrlingsförderung – inklusive der Abgeltung von Internatskosten für Lehrlinge während des Besuchs von Berufsschulen – auf neue rechtliche Beine gestellt. Laut Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz sollen im Jahr 2023 bis zu 270 Mio. € und ab 2024 bis zu 280 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird es – in Form einer Verordnungsermächtigung – auch 2023 möglich sein, die budgetäre Obergrenze von 1 Mrd. € für Kurzarbeitsbeihilfen bei Bedarf zu überschreiten.
Zusätzliche Mittel für Integration von Menschen mit Behinderung
Sonderbudgetmittel sieht das Budgetbegleitgesetz auch für Menschen mit Behinderung vor. Demnach soll der Ausgleichstaxfonds 2023 und 2024 jeweils 30 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln erhalten, um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung zu forcieren. Diese seien von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs auf die Wirtschaft besonders betroffen, wird argumentiert. Bereits 2021 und 2022 hatte es für den Ausgleichstaxfonds Sondermittel von jeweils 40 Mio. € gegeben.
Darüber hinaus stellt der Bund aus allgemeinen Budgetmitteln in den kommenden beiden Jahre jeweils 50 Mio. € für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Unterstützt werden können sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände. Damit will die Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung beitragen.
Absicherung von Tabaktrafiken, höhere Zigarettenpreise
Eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes zielt darüber hinaus auf eine bessere wirtschaftliche Absicherung von Tabaktrafiken ab, die immer noch häufig von Menschen mit Behinderung geführt werden. Konkret ist vorgesehen, die Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Feinschnitttabake zwischen 2023 und 2026 in mehreren Stufen moderat anzuheben. Zudem sollen ab 2023 auch für Tabak zum Erhitzen Mindesthandelsspannen eingeführt werden.
Fortgeführt wird außerdem die Umstrukturierung der Tabaksteuersätze, bei gleichzeitiger Anhebung der Gesamtbesteuerung. Auch hier ist ein Stufenmodell vorgesehen. Diese Maßnahme soll laut Erläuterungen beginnend ab 2023 jedes Jahr 20 Mio. € zusätzlich ins Budget spülen. Um die ohnehin schon hohe Inflation nicht zusätzlich zu befeuern, soll der Finanzminister die Anpassung der Steuersätze jedoch verschieben können.
1,4 Mio. € mehr für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Eine Änderung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes hat zum Ziel, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit stärker zu unterstützen. Insgesamt sollen die Mittel laut finanziellen Erläuterungen um rund 20% angehoben werden, was einer Erhöhung von 1,4 Mio. € entspricht. Auch die verbandliche und projektbezogene Jugendarbeit sei von der aktuellen Teuerung betroffen, zudem handle sich um die erste Erhöhung sei Bestehen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes, wird diese Maßnahme begründet.
Eine Änderung des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht außerdem vor, dass auch Schüler:innen, die die Schule wechseln oder eine Klasse wiederholen müssen, bei Bedarf ein digitales Endgerät erhalten, sofern dies für den Unterricht benötigt wird.
Basisabgeltung für Bundestheater und Bundesmuseen steigt, NPO-Fonds erhält weitere 30,5 Mio. €
Vorübergehend erhöht wird laut Gesetzentwurf auch die Basisabgeltung für die Bundestheater und die Bundesmuseen. Demnach werden die Bundesmuseen samt Österreichischer Nationalbibliothek in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 10 Mio. € mehr und somit insgesamt 133,383 Mio. € erhalten. Die Budgetmittel für die Bundestheater werden für den selben Zeitraum um jeweils 11 Mio. € jährlich auf 186,939 Mio. € aufgestockt. Zudem ist in Aussicht genommen, den im Zuge der COVID-19-Krise eingerichteten NPO-Unterstützungsfonds 2023 mit weiteren 30,5 Mio. € zu dotieren, um noch offene Anträge abwickeln zu können.
Mehr Budget für Statistik Österreich, Verlängerung des Zukunftsfonds
Auf Dauer höhere Budgetmittel soll die Bundesanstalt Statistik Österreich erhalten. Konkret ist eine Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags um 7 Mio. € auf 56,39 Mio. geplant. Die Mittel würden für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben und EU-rechtlicher Verpflichtungen der Bundesanstalt benötigt, heißt es dazu in der Begründung.
Außerdem schlägt die Regierung vor, den Zukunftsfonds für weitere fünf Jahre mit jährlich 2 Mio. € zu dotieren. Der Fonds war 2005 mit den Restmitteln des Österreichischen Versöhnungsfonds eingerichtet worden, und erhält seit Jahr 2018 – derzeit befristet bis 2022 – zusätzlich 2 Mio. € jährlich zur Erfüllung seiner Aufgaben. Mit den Mitteln werden Projekte unterstützt, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des NS-Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz beitragen. Auch einschlägige wissenschaftliche Arbeiten können gefördert werden.
Sonderzuschuss von 15 Mio. € zur Sanierung der "Grazer Burg"
Schließlich sollen laut Gesetzentwurf auch für die anstehende Sanierung der "Grazer Burg", den Sitz der Steirischen Landesregierung, Budgetmittel locker gemacht werden. 15 Mio. € will das Finanzministerium dem Land Steiermark für das Revitalisierungsprojekt, mit dem auch eine größere Öffnung des historischen Gebäudebestands für die Öffentlichkeit verbunden ist, gewähren. (Schluss) gs
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