ÖGK-Huss: PRIKRAF muss nach klarer Rechnungshof-Kritik reformiert werden

Die aktuelle Kritik aus dem Rechnungshof gibt uns einmal mehr Recht in unserer Kritik. Das System PRIKRAF ist intransparent und muss dringend geändert werden. Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse, fordert daher zumindest eine umfassende Reform dieses für die 7,4 Mio. Krankenversicherten der ÖGK unverständlichen und undurchsichtigen Fonds: „Wenn eine Reform nicht gelingt, müssen wir den PRIKRAF abschaffen und die Sozialversicherungen finanzieren die Leistungen wie zuvor mit Einzelverträgen im Einzelfall.“

Die Gesundheitsversorgung braucht Vertrauen und Stabilität. Es steht im Raum, dass durch Parteispenden eines PRIKRAF-Spitalserhalters an die FPÖ die BeitragszahlerInnen der sozialen Krankenversicherung massiv geschädigt wurden. Heute zeigt sich: Eindeutiger Hauptprofiteur der Zusatzzahlungen an den PRIKRAF ist eine ÖVP-Spenderin, die PremiQaMed-Gruppe. Die Verbindung zwischen dem Privatklinik-Betreiber PremiQaMed und der UNIQA Versicherungs AG könnte enger nicht sein, ist doch die UNIQA 100 %-Gesellschafterin der PremiQaMed Holding.

Die zusätzlichen 14,7 Mio. Euro, die jährlich durch die türkis-blaue Entscheidung an den PRIKRAF fließen, müssen zurückgenommen werden. Huss: „Grüne in der Bundesregierung sollen Verantwortung übernehmen.“ Alleine der ÖGK fehlen dadurch über 10 Mio. Euro pro Jahr. Heute wissen wir, der Hauptprofiteur dieser PRIKRAF-Aufstockung ist die PremiQaMed-Gruppe, die alleine die Hälfte der zusätzlichen Mittel lukriert.“

Zuletzt wurde ein zusätzlicher Aspekt in der Berichterstattung aufgeworfen, der bedeuten würde, dass die privaten Versicherer wie z.B. die UNIQA einen zusätzlichen Vorteil aus dem Deal erhalten haben. Auf Betreiben der ÖVP wurde unter der Kurz-Strache-Regierung das lebenslange Rücktrittsrecht bei privaten Lebensversicherungen abgeschafft.

Reformvorschläge

Auch wenn die aktuelle Kritik des Rechnungshofs und die Korruptionsvorwürfe zuletzt die privaten Krankenanstalten in Verruf gebracht haben, haben diese dennoch ihre Berechtigung. Wenn dort medizinische Leistungen erbracht werden, die denen in öffentlichen Spitälern gleichgestellt sind, haben auch diese Spitäler Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF). Dieser ist aber so auszugestalten, dass einerseits die Finanzierung, aber auch die Entscheidungsstrukturen nach den tatsächlichen Finanzierungsströmen und PatientInnenzahlen ausgerichtet sind.

„Da die Krankenversicherungsträger den PRIKRAF zu annähernd 100 Prozent finanzieren, müssen auch sie entscheiden und kontrollieren können, was mit dem Geld im Fonds finanziert wird. Unabhängig von der Klärung der strafrechtlichen Verantwortung durch die Gerichte soll jedenfalls das PRIKRAF-Gremium auf VertreterInnen der KV-Träger reduziert werden. Der Bund soll wie in der gesamten Sozialversicherung ein Aufsichtsrecht bekommen“, fordert Huss.

Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen, dann soll eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF angedacht werden. Als Alternative bietet sich an, dass die Krankenversicherungsträger wieder Einzelverträge mit Privatkliniken machen, die es bereits vor der Schaffung des PRIKRAF gegeben hat. In diesen Verträgen sollten dann auch Kapazitäten für Nicht-Zusatzversicherte geschaffen werden, um in Spezialbereichen Wartezeiten für die Versicherten zu senken.

Auch die Einzelfallfinanzierung für PRIKRAF-Leistungen muss überarbeitet werden. Derzeit werden die vorhandenen PRIKRAF-Mittel (rund 160 Mio. Euro pro Jahr) auf alle erbrachten Leistungen über ein Punktesystem verteilt. Wenn nun weniger Leistungen erbracht werden, wird die Einzelleistung höher bewertet und sie ist mehr wert. Somit profitieren die Spitäler von weniger erbrachten Leistungen. Das kann in einem so eingeschränkt wirksamen Bereich nicht akzeptiert werden, denn zuletzt wurden erstattbare Leistungen nur noch von 28 der 45 eingetragenen PRIKRAF-Spitäler erbracht. Sieben Häuser scheinen nicht einmal mehr im Krankenanstalten-Kataster des Ministeriums auf. Die Leistungshonorierung muss daher auf Fixbeträge umgestellt werden. Wenn durch weniger erbrachte Leistungen Geld übrigbleibt, muss es auf das nächste Jahr umgebucht werden und die Einzahlungen der Zahler müssen sich reduzieren.

Huss: „Die zusätzlichen 14,7 Mio. Euro, die jährlich durch die Kurz-Strache-Regierung in den PRIKRAF geschoben wurden, müssen zurückgenommen werden und die Privatklinik Währing muss allein schon aus politik-hygienischen Gründen aus dem PRIKRAF herausgenommen werden.“

 

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