Im Jahr 2022 gibt es noch immer Bäuerinnen, die nicht versichert sind, kein eigenes Konto haben oder nicht im Grundbuch eingetragen sind. Im Falle einer Trennung, Scheidung oder beim Todesfall des Partners fehlt diesen Frauen oft die finanzielle Absicherung. Zum Weltlandfrauentag am 15. Oktober macht die ARGE Österreichische Bäuerinnen auf diese Problematik aufmerksam. "Gerade in Krisenzeiten ist die wirtschaftliche und sozialrechtliche Absicherung der Frauen wichtiger denn je", betont Bundesbäuerin Irene Neumann-Hartberger.
Bäuerinnen müssen ihre Pension absichern
Gleichzeitig will die ARGE Bäuerinnen die Frauen aufrütteln, sich besser über ihre eigene Vorsorge in verschiedenen Lebenslagen bis hin zur Pension zu informieren. Vor allem die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters bei Frauen auf 65 stellt diese vor neue Herausforderungen. "Das bringt nämlich jene Betriebe in eine vertrackte Situation, bei denen die Hofnachfolge ansteht. Viele Hofnachfolger wollen nicht so lange warten, bis die übergebende Bäuerin in Pension geht", erklärt Neumann-Hartberger. Hier kann die bereits vor vielen Jahren geschaffene Versicherungsmöglichkeit für Übergeber als Angehörige eine Lösung bieten.
"Jede Bäuerin sollte sich daher schon in jungen Jahren ansehen, wie sie sozialversichert ist und auch die Altersvorsorge im Blick behalten. Einzelbetriebliche Beratung sowie die Abwägung von Möglichkeiten für die finanzielle Absicherung sollten bedacht werden. Außerdem braucht es ein Gespräch in der Familie, wie Frauen im Fall einer Trennung oder eines Todesfalles des Partners weiterhin abgesichert werden können", erklärt Neumann-Hartberger.
Umfassendes Beratungsangebot der Kammern und der SVS
Die ARGE Bäuerinnen und die Landwirtschaftskammern unterstützen die Bäuerinnen hierbei mit einem breiten Beratungs- und Bildungsangebot. In der Broschüre "Rechte der Frau in der Landwirtschaft" finden Frauen in der Land- und Forstwirtschaft Informationen zu Altersvorsorge und zum Pensionsrecht. Die Broschüre kann kostenlos unter www.baeuerinnen.at/rechte-der-frau-in-der-landwirtschaft+2400++1000352+1054 heruntergeladen werden. Darüber hinaus stehen die zuständigen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern und des "Bäuerlichen Sorgentelefons" für Fragen zur Verfügung.
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bietet zudem regelmäßig Beratungstermine rund um die Sozialversicherung und die Pension in den Landwirtschaftskammern an. Die genauen Termine der SVS-Sprechstunden werden auf der SVS-Homepage unter www.svs.at/services/views/static.xhtml?contentid=10007.855943 veröffentlicht. (Schluss)
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