Wiener GR-Vorsitzender Reindl: U-Kommission-Antrag – nächste Schritte

Zum von ÖVP und FPÖ eingebrachten Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission (UK) erläutert der Vorsitzende des Wiener Gemeinderates, Mag. Thomas Reindl, die nun vorgesehenen weiteren Schritte: Der Antrag ist auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission ist nur mit zulässigem Antrag gemäß § 59a Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung möglich. 

Dieser und die weiteren Schritte werden in der kommenden Präsidialsitzung – am Freitag, dem 14.10. – mit allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen besprochen. Themen dieser Sitzung werden auch der Ablauf der kommenden Gemeinderatssitzung am 18.10. sein, sowie die Auslosung von drei Vorsitzenden der Untersuchungskommission (eines/einer Vorsitzendenund von zwei Stellvertreter/innen). Die Vorsitzenden der UK werden aus einem Kreis von insgesamt 15 aktiven oder im Ruhestand befindlichen Richtern bzw. Richterinnen gelost und haben binnen 7 Tagen Zeit, die Bestellung anzunehmen. Tun dies eine oder mehrere geloste Personen nicht, so wäre durch eine weitere Präsidialkonferenz rasch eine ergänzende bzw.neuerliche Bestellung per Los vorzunehmen.

Die rasche Bestellung der drei Vorsitzenden ist eine Voraussetzung dafür, dass auch die Untersuchungskommission ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann. Ergibt die Zulässigkeitsprüfung, dass der Antrag teilweise unzulässig ist, hätten die drei gelosten Vorsitzenden längstens binnen 14 Tagen ein Gutachten über die strittigen Fragen zu erstellen. Ist der Antrag gänzlich oder zumindest in Teilen zulässig, so wird er mit der Einladung zur nächstmöglichen Gemeinderatssitzung versendet und in dieser Sitzung debattiert. Da die Einsetzung einer Untersuchungskommission in Wien ein Minderheitsrecht ist, muss darüber im Gemeinderat nicht abgestimmt werden. 

Binnen 5 Tagen nach dieser Debatte im Gemeinderat haben die Fraktionen die insgesamt 16 Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Untersuchungskommission zu nominieren. Auf die SPÖ entfallen dabei 8 Mitglieder, auf die ÖVP 4, auf die Grünen 2 und auf die NEOS und die FPÖ jeweils 1 Mitglied bzw. Ersatzmitglied. Innerhalb von 14 Tagen nach dieser Debatte im Gemeinderat hat auch die konstituierende Sitzung der Untersuchungskommission zu erfolgen.

Reindl verweist abschließend darauf, dass die Rechte der Fraktionen in einer Untersuchungskommission durch eine Reform im September 2021 deutlich erweitert wurden. Es wurde das Einsetzungsquorum (von 30) auf 25 der 100 Mitglieder des Gemeinderates herabgesetzt. Es wurde sichergestellt, dass alle im Gemeinderat vertretenden Fraktionen in der Untersuchungskommission vertreten sind. Der Untersuchungszeitraum wurde von 8 auf 10 zurückliegende Jahre verlängert. Zeug*innenladungen und Beweisanträge sind nun ein Minderheitsrecht und können von einem Viertel der Kommissionsmitglieder verlangt werden. Die drei Vorsitzenden bilden ein Schiedsgremium in strittigen Verfahrensfragen. Und die Untersuchungskommission dauert jedenfalls 12 Monate – mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Monate. Die 12 Monatsfrist beginnt mit der konstituierenden Sitzung der Untersuchungskommission zu laufen. Eine vorzeitige Beendigung wäre nur mit Zustimmung der Einsetzungsminderheit (also ÖVP und FPÖ) möglich. (Schluss)

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