Im Rahmen der laufenden Budgetdebatte im Nationalrat wird auch das dritte Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung beschlossen. Für den Präsidenten der Volkshilfe Österreich Ewald Sacher sind dabei „mit der Valorisierung einiger Sozialleistungen und der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Eltern einige sinnvolle Punkte dabei. Es ist wichtig, dass die Regierung strukturelle Maßnahmen setzt.“
Kritisch sieht die Volkshilfe, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht vor akuter Armut schützt. „Auch mit diesem Paket werden Besserverdienende zukünftig besser aussteigen. Die spüren die Teuerungen zwar auch, können sich die Ausgaben des täglichen Bedarfs aber weiterhin leisten. Armutsbetroffene hingegen haben aufgrund der hohen Inflationsrate große Probleme, ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen, Heizen und Ernährung zu decken. Das sind jene Menschen, die verzweifelt in den Beratungsstellen der Volkshilfe um Unterstützung bitten müssen.“, stellt der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger fest.
Hilfen nicht treffsicher
„Die Regierung gibt zu vielen Menschen Geld, die es nicht brauchen. Und das dann fehlt, um das unterste soziale Netz enger zu knüpfen und armutsbetroffenen Menschen nicht schlimmen Existenznöten auszusetzen. Dabei brauchen wir dringend eine Reform der Sozialhilfe und eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes“, so Fenninger weiter, „leider setzt sich auch mit diesem Paket die Schieflage in den Hilfen der Bundesregierung fort.“
Gerade die Armutsgefährdung Arbeitsloser und prekär Beschäftigter im Niedriglohnsektor ist seit letztem Jahr wieder stärker gestiegen, wie die Ergebnisse der aktuellen Statistik-Austria-Befragung „So geht’s uns heute: die sozialen Krisenfolgen im ersten Quartal 2022“ zeigen: 63% der befragten Arbeitslosen geben an, dass sie im letzten Jahr von Einkommensverlusten betroffen waren. Die zusätzliche Einmalzahlung von 300 Euro, wie im Anti-Teuerungspaket vorgesehen, ist angesichts der enorm prekären Situation dieser Gruppe bei weitem nicht ausreichend. Um eine langfristige, strukturelle Verbesserung der finanziellen Situation Arbeitsloser zu bewirken, braucht es nicht nur eine Wiedereinführung der Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, sondern auch eine substantielle Erhöhung der Nettoersatzrate.
Verteilungswirkung des Anti-Teuerungspakets
Das Momentum Institut analysierte die Verteilungswirkung von drei Elementen des Anti-Teuerungspakets: der Strompreisbremse, der Valorisierung der Sozialleistungen und der Abschaffung der Kalten Progression. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass obere Einkommensgruppen mehr profitieren: während ein Haushalt im untersten Einkommensfünftel 2023 mit insgesamt 454 Euro pro Kopf unterstützt wird, sind es im obersten Einkommensfünftel 749 Euro. Grund dafür ist die Abschaffung der kalten Progression, von der vor allem höhere Einkommensgruppen profitieren.
Energiegrundsicherung jetzt!
Das Anti-Teuerungspaket III und die Budgetpläne der Regierung sehen leider keinerlei Maßnahmen hinsichtlich der aktuell explodierenden Gaspreise vor. Diese spüren jedoch vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Armutsbetroffene. Unausweichlich werden die hohen Heizkosten zu einem Anstieg der Energiearmut führen, wenn nicht jetzt gegengesteuert wird. Bedeutend mehr Menschen als bisher werden es sich diesen Winter nicht leisten können, die Heizung aufzudrehen. Das hat Folgen für die Gesundheit, vor allem von Kindern und älteren Menschen. Daher braucht es eine Form einer Energiegrundsicherung, die eine Basisversorgung auch für Armutsbetroffene sicherstellt.
Finanzierung über die Besteuerung von Übergewinnen und -reichtum
Mit der Verabschiedung des dritten Anti-Teuerungspakets stellt sich nun auch die Frage, wer zukünftig für diese Ausgaben aufkommen wird? Für Präsident Ewald Sacher steht fest, „dass es gilt, dramatische Sparpakete nach der Krise abzuwenden. Daher müssen jetzt die Übergewinne der Krisenprofiteure abgeschöpft werden, um die Entlastungsmaßnahmen finanzieren zu können. Ein weiterer Weg zur Gegenfinanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen ist die Einführung von vermögensbezogenen Steuern“, so Sacher abschließend.
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