Energiekostenzuschuss: Diskriminierung der Freien Berufe weiterhin aufrecht!

„Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates hat es leider verabsäumt, die Ungleichbehandlung der Freien Berufe zu beheben. Daher fordern wir die Regierung sowie die Abgeordneten des Nationalrates auf, bei der kommenden Plenartagung die Diskriminierung der Freien Berufe zu beenden und Fördergelder und den Energiekostenzuschuss auch für Apotheker:innen, Ärzt:innen (Human, Tier, Zahn), Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen zugänglich zu machen“, so der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe. 

Freiberufler:innen betreiben (Zahn-)Arztpraxen, tierärztliche Praxen oder beispielsweise Labore, wie auch im Falle der Ziviltechniker:innen. Dass diese Ausstattungen hohe Energiekosten verursachen, liegt dabei auf der Hand. Ein kategorischer Ausschluss von Freiberuflern vom Energiekostenzuschuss ist schlichtweg sachlich und fachlich nicht gerechtfertigt und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. 

„Trotz der offensichtlichen Systemrelevanz der Freien Berufe mussten wir bereits bei den Corona-Unterstützungsmaßnahmen auf uns aufmerksam machen, um nicht vergessen zu werden. Wir sichern und schaffen Arbeitsplätze, können aber die Ausgaben für die hohen Energie- und Treibstoffpreise nicht an unsere Patient:innen, Klient:innen, Mandant:innen und Kund:innen weitergeben und stehen mittlerweile selbst enorm unter Druck. Dieser systematische Ausschluss von staatlichen Förderungen muss ein Ende finden“, verdeutlich Kolbe die angespannte wirtschaftliche Situation für die Freien Berufe.

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