Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?

Theresa Hammer, Klagsverband: „Das Urteil macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen keinen höheren Preis für Barrierefreiheit zahlen dürfen. Auch Hotels sind daher verpflichtet, barrierefreie Zimmer zu fairen Konditionen anzubieten.“

Monika Schmerold, Klägerin: „Ich habe geklagt, weil wir Menschen mit Behinderungen so wie alle anderen die freie Wahl bei Dienstleistungen haben müssen. Gerade weil wir auf Barrierefreiheit angewiesen sind.“

Wie der ORF gestern in „Konkret“ berichtete, hat das Handelsgericht Wien es als diskriminierend eingestuft, dass eine Rollstuhlnutzerin ein barrierefreies Hotelzimmer nur gegen Aufpreis buchen konnte. Die Salzburgerin hatte mit Unterstützung des Klagsverbands gegen diese Ungleichbehandlung geklagt. Das Gericht hat nun bestätigt: Hotels dürfen Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen können. Es handelt sich sonst um eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, aus der Schadenersatzforderungen resultieren können.

Was ist passiert?

Die Klägerin Monika Schmerold hat für einen Aufenthalt in Wien im Internet ein Zimmer bei einer großen Hotelkette reserviert und auch darauf hingewiesen, dass sie ein barrierefreies Zimmer braucht. Das Hotel hat sie am nächsten Tag kontaktiert, um ihr mitzuteilen, dass es barrierefreie Zimmer nur in einer höheren Kategorie und damit zum Aufpreis von 20 Euro pro Nacht gebe.

Kein Einzelfall

Diese Art der Ungleichbehandlung ist kein Einzelfall, sondern für viele Menschen mit Behinderungen Alltag. Sie können bei Dienstleistungen nicht auswählen und werden wie im aktuellen Fall gezwungen, für Barrierefreiheit einen Aufpreis zu zahlen. „Barrierefreiheit muss auch in einer günstigen Zimmerkategorie Standard sein“, erläutert Theresa Hammer, die das Verfahren für den Klagsverband geführt hat. Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen dürfe von Unternehmen nicht als Mehraufwand verrechnet werden.

Die Klägerin im aktuellen Fall wollte kein teureres Zimmer akzeptieren und sah darin eine Diskriminierung. Nach einem Schlichtungsversuch nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat sie mit Hilfe des Klagsverbands eine Klage eingereicht.  

Den Beitrag in der ORF-Sendung „Konkret“ können Sie in der ORF TV-Thek abrufen: 

https://bit.ly/3UGLspz

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