Am Mittwoch 28.9.2022 verhandelt der Petitionsausschuss des Nationalrates über die Verbandsklageberechtigung für den Verbraucherschutzverein (VSV).
Die im letzten Ausschuss angeforderten Stellungnahmen des Justiz- (BMJ) und des Konsumentenschutzministeriums (BMSGPK) liegen vor. Während das BMJ darin eine "politische Frage" sieht und offenbar lieber alles beim Alten lassen würde, zeigt das BMSGPK Kenntnis vom Verbraucherschutz und definiert Anforderungen an eine Verbraucherorganisation um in § 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aufgenommen zu werden.
"Der VSV erfüllt diese Bedingungen des BMSGPK und daher sehe ich keinen Grund, dem VSV diese Klagelegitimation weiter zu verweigern. Das BMJ dagegen ist offenbar der Meinung, man müsse diese Berechtigungen quasi in öffentlicher Hand behalten, um darüber Politik zu machen. Denn bei den Verbandsklagen des VKI bedarf es immer der Bewilligung durch AK und BMSGPK," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Die WKO will keine solchen Klagen und die AK will keine Konkurrenz dabei, um nach politischen Kriterien zu entscheiden, ob geklagt werden darf oder nicht."
Die Bürgerinitiative des VSV wird von rund 800 Personen unterstützt.
"Ich habe diese Verbandsklage-Tätigkeit in Österreich seit 1990 aufgebaut und es kann wohl kaum argumentiert werden, dass der VSV zu solchen Klagen fachlich nicht in der Lage sei," betont Kolba. "Es gibt – bei den aktuellen Krisen – Covid, Teuerung, Krieg – mehr als genug für die Verbraucherinteressen zu tun. Daher ist es im Interesse von Verbrauchern in Österreich, dass der VSV endlich ebenfalls mit Verbandsklagen vorgehen kann."
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