AK Anderl: Strompreisbremse ist nur sozial gerecht, bei Gegenfinanzierung durch Gewinnabschöpfung

Wien (OTS) – Heute wurde im Ministerrat die Strompreisbremse der Bundesregierung behandelt. Noch immer sind nicht alle Details bekannt, denn selbst nach dem Ministerratsvortrag sind für die AK wichtige Fragen zur Ausgestaltung und Wirkung der Strompreisbremse offen. Das Gesetz und die Verordnung dazu sind ebenfalls noch nicht bekannt.

Positiv sieht die AK, dass der geplante Stromkostenzuschuss automatisch ab Dezember von der Stromrechnung abgezogen werden soll. Das sollte sich auch dämpfend auf die derzeit hohe Inflationsrate auswirken. Völlig offen ist allerdings noch, wie die Abwicklung des Strompreisbremse genau erfolgen soll. Eine endgültige Bewertung des Strompreisbremse wird die AK daher erst dann vornehmen, wenn die Regierung alle Details offen und nachvollziehbar darlegt.

AK Präsidentin Renate Anderl betont: „Für die AK ist die Strompreisbremse nur dann sozial gerecht, wenn die Gegenfinanzierung durch jene Energieunternehmen erfolgt, die derzeit aufgrund der hohen Energiepreise enorme Profite erzielen. Denn diese Übergewinne werden auf dem Rücken der Haushalte und Unternehmen finanziert, die derzeit astronomisch hohe Energiepreise zahlen müssen. Da die Energieunternehmen, wie kolportiert, ihre Tarife pauschal abgegolten bekommen sollen, und nicht nach ihren tatsächlichen Erzeugungskosten, ist eine Gewinnabschöpfung notwendig. Nur so ist gewährleistet, dass etwaige Überförderung der Unternehmen wie bei den COFAG-Hilfen vermieden werden. AK und ÖGB haben bereits eine Modell zur Abschöpfung der Übergewinne vorgelegt, das rasch umgesetzt werden soll. Wir lehnen es jedenfalls ab, dass die Steuerzahler:innen sich die Strompreisbremse selber bezahlen.“

Bisher ist auch bekannt, dass Haushalte mit mehr als drei Personen eine höhere begünstigte Strommenge beantragen können. Wie die konkrete Ausgestaltung aussieht, ist allerdings auch hier noch offen. Besonders wichtig für die AK ist, dass Haushalte mit geringen Einkommen noch zusätzlich Anspruch auf reduzierte Netzentgelte haben sollen. Anspruchsberechtigt sind derzeit die sogenannten „GIS-befreiten“ Personen, also rund 300.000 Haushalte in Österreich. Hier fordert die AK eine Ausweitung auf Haushalte mit geringem Einkommen, wie dies auch im Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorgesehen ist. Damit hätten rund 780.000 Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf diese Begünstigungen.

Ebenso fordert die AK einen Preisdeckel für Raumwärme, denn in den letzten Monaten haben sich die Preise für Fernwärme zum Teil verdoppelt und für Erdgas sogar verdreifacht. Auch hier muss dringend die Preisbremse gezogen werden, um zu verhindern, dass im Winter die Wohnungen kalt bleiben.

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