Rauch: Internationaler Pandemievertrag soll Verbesserungen für die Bewältigung künftiger Pandemien bringen

Wien, 31. August 2022: Die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht ausreichend auf eine Pandemie vorbereitet war. Oftmals haben vorhandene globale Instrumente nicht ausgereicht bzw. konnten diese mangels rechtlicher Verbindlichkeit nicht ausreichend umgesetzt werden. Anfang November 2021 haben die 194 WHO-Mitgliedstaaten, zu denen auch Österreich zählt, daher unter der Federführung der Europäischen Union bei einer Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung beschlossen, einen Internationalen Pandemievertrag zu erarbeiten. Der Nationale Prozess für diesen Internationalen Pandemievertrag hat heute mit einer Auftaktveranstaltung im Gesundheitsministerium unter Einbindung von über 50 österreichischen Stakeholdern gestartet. Die Gesundheit von Mensch, Tier und der Umwelt im Sinne des One-Health-Ansatzes stehen hierbei aus österreichischer Sicht im Mittelpunkt. ***

Transparenz sowie die Berücksichtigung und Einbeziehung eines möglichst breiten Spektrums an Erfahrungen und Interessen sind die Grundpfeiler des Prozesses zur Schaffung des Internationalen Pandemievertrages. Durch ihn sollen die nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten der internationalen Gemeinschaft sowie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien gestärkt werden. Aus diesem Grund hat Gesundheitsminister Johannes Rauch mit der heutigen Auftaktveranstaltung nationale Stakeholder frühzeitig mit ins Boot geholt und entsprechend über die Möglichkeiten, sich am Prozess zu beteiligen, informiert.

„Der Internationale Pandemievertrag soll auf globaler Ebene ermöglichen, schneller und effektiver auf künftige Gesundheitskrisen reagieren zu können. Wesentlich für die Erarbeitung sind aber nicht nur die WHO-Mitgliedstaaten, sondern auch eine Vielzahl von nationalen Stakeholdern und Interessensvertreter:innen, wie zum Beispiel NGOs, akademische Institutionen und Fachexpert:innen.“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Zu Österreichs inhaltlichen Prioritäten für den Pandemievertrag zählen insbesondere die Umsetzung eines „One-Health-Ansatzes“, der damit eng verknüpfte Kampf gegen Antibiotikaresistenzen sowie das Prinzip „health in all policies“. Der „One-Health-Ansatz“ basiert auf dem Verständnis, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eng miteinander verknüpft ist. Gesundheitsausgaben sollten verstärkt als Investitionen behandelt und als "Gesundheit für alle" verstanden werden. „Ohne diese ganzheitliche Herangehensweise riskieren wir, dass Gefahren für unsere Gesundheit und unsere Ökosysteme zunehmen. Gerade im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass Gesundheitsbedrohungen keine Grenzen kennen“, so Rauch.

Zentral für den One-Health-Ansatz ist dabei die Tiergesundheit und der Tierschutz. Die Intensivtierhaltung und der hohe Einsatz von Antibiotika müssen beendet werden, wenn zukünftige Zoonosen verhindert werden sollen. „Zudem muss unser Fokus insbesondere auf die Ursachen der Pandemie gelegt werden. Weg von einer Reperaturpolitik, hin zu einem nachhaltigen, präventiv umfassenden Ansatz, der alle Bereiche miteinschließt. Dies gerade auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Wir wissen auch, dass es im Kern bei vielen dieser globalen Gesundheitskrisen um das Verhältnis des Menschen zu Tieren geht. Auch diese Pandemie ist im Endeffekt ein Resultat von zoonotischen Erscheinungen, einer Übertragung eines Virus von Tier zu Mensch“ betont Rauch.

Die Verhandlungen zur Schaffung des Pandemievertrages werden im Rahmen eines neu eingesetzten „Intergouvernementalen Verhandlungsgremiums“ (INB) geführt, welches sich aus den WHO-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die österreichische Delegation für den INB-Prozess besteht aus Vertreter:innen des BMEIA, des BMSGPK und der österreichischen Vertretung in Genf. Ziel ist die Annahme des Internationalen Pandemievertrages durch die 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024. Ein Fortschrittsbericht soll der 76. Weltgesundheitsversammlung kommendes Jahr im Mai vorgelegt werden.

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