Wien (OTS) – Die Pleite der CPI-Immobiliengruppe könnte sich laut der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims zu einem seit Jahre nicht dagewesenen Anleger-Schadenfall auswachsen:
„Vorerst wird von über EUR 80 Mio. Schaden ausgegangen – es gibt aber zahlreiche Hinweise darauf, dass der Schaden für Anlegerinnen und Anleger in die Hunderte Mio. EUR gehen könnte, weil insgesamt über EUR 250 Mio. an Anlegerkapital eingeworben worden sein dürfte. Das würde den korruptionsumwitterten Krimi um die 2018 in die Insolvenz geschlitterte Wienwert-Gruppe betraglich bei weitem übertreffen“, berichten die Vereinsvorstände Mag. Oliver Jaindl und Dr. Manfred Biegler. Der Grund für den zu erwartenden, hohen Anlegerschaden, sind ua. über 70 Projekt-Gesellschaften, in die Anleger entweder direkt als Gesellschafter oder indirekt im Weg von Anleihen, Genussscheinen oder Nachrangdarlehen investieren konnten. Von welchen Schäden auszugehen ist, wird aufgearbeitet.
Die Anleger wurden in vielen Fällen für die Projekt-Gesellschaften eingeworben. Mit dem Kapital sollten Immobilien angeschafft und entwickelt werden. Tatsächlich wurden die Gelder nach der Einzahlung der Anleger aber im CPI Konzern verschoben und offenbar regelmäßig verwendet, um andere Anleger mit fälligen Ansprüchen auszuzahlen. Das Verschieben der Gelder hat sich über einen langen Zeitraum gezogen. „Genau das macht den Fall komplex“, erklären die Anwälte Mag. Lukas Aigner und Dr. Wolfgang Haslinger, Mitglied bzw. Vorsitzender des Beirates Rechtsanwälte bei COBIN claims: „Anleger konnten bei CPI entweder Beteiligungen an Projektgesellschaften, aber auch Anleihen, Nachrang-Darlehen und Genussscheine zeichnen. Je nach Anlageform zeigt sich ein etwas unterschiedliches Bild. Das verbindendende Muster ist aber gleich: Die Gelder wurden regelmäßig zweckwidrig verwendet und waren keineswegs mit Immobilienvermögen sichergestellt.“
Frappierend ist, dass etwa in diversen GmbH-Projektgesellschaften die nicht drittübliche und auch nicht sichergestellte Entnahme der Gelder sofort nach der Einzahlung der Gelder nachvollzogen werden kann. Die Gelder der eingeworbenen Privatinvestoren wurden also sofort abgezogen und im CPI-Konzern hin- und her-geschoben. In diesem Zusammenhang werden aus Sicht der Anwälte auch Verantwortlichkeiten involvierter Geschäftsbanken in die Prüfung mit einzubeziehen sein.
Die genauen Vorgänge werden jedenfalls in den Gesellschaften aufzuarbeiten sein, liegen aber noch im Dunkeln. Somit ist auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gefordert, etwa mit Hausdurchsuchungen rasch Beweise zu sichern und auch dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr Vermögen abfließt bzw. abgeflossenes Vermögen sichergestellt wird. Denn knapp vor dem Tod des langjährigen Geschäftsführers Ernst Kreihsler wurden noch eine Reihe von Vermögensverschiebungen auf Gesellschaftsebene durchgeführt. Aus derzeitiger Sicht und unvorgreiflich der Würdigung der Strafbehörden ist davon auszugehen, dass es sich um strafrechtlich relevante Sachverhalte handeln könnte, die Kreihsler nicht im Alleingang bewerkstelligen konnte.
Laut COBIN claims zeichnet sich ab, dass es in diesem Fall aufgrund der vielfältigen Konzern-Struktur nicht „die“ zentrale Sammelklage gegen einen Gesamt-Schädiger geben wird, sondern dass Betroffenen durch ein Paket an mehreren Einzel-Maßnahmen ein effizienter Zugang zum Recht eröffnet werden muss. Die Geschädigten verteilen sich auf viele Gesellschaften und Anlageformen, der rechtliche Status von Anlegern kann daher je nach Gesellschaft und Veranlagungsform sehr unterschiedlich sein. Ziel der COBIN claims-Aktion (Registrierung kostenlos) ist, verschiedene Maßnahmen-Pakete mit bzw. durch Anwälte zu entwickeln. Diese werden vermutlich umfassen:
- Teilnahme am Strafverfahren als Geschädigte/Geschädigter
- Gesellschaftsrechtliche Vertretung von Betroffenen in den Projekt-Gesellschaften, insbesondere Behandlung der „Rückverkaufs-Verträge“, mit denen Anlegern ein „risikoloser“ Ausstieg aus Investments angeboten wurde;
- Begleitung bei der Wahrnehmung von Aufgriffs-Rechten;
- Vertretung im Insolvenzverfahren;
- Rechtliche Schritte gegen den Nachlass Kreihslers (vormaliger Geschäftsleiter der CPI-Gruppe);
- Rechtliche Schritte gegen den neuen Eigentümer aufgrund der Transaktionen/Vermögensverschiebungen knapp vor dem Tod Kreihslers;
- Rechtliche Behandlung der Schäden von Anleihe-Inhaberinnen und -Inhabern bzw. privaten Nachrangdarlehen-Gebern;
- Prüfung der Verantwortlichkeit von Banken, die – dahingehend besteht aktueller Verdacht – „sehendes Auges“ verbotene Einlagenrückgewähr bei Gesellschaften zum Nachteil der Investoren umgesetzt haben;
- Prüfung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen Steuerberater und in die Transaktionen involvierten Treuhänder;
Je nach weiteren Entwicklungen sind verschiedene Gruppen-Interventionen von Anlegern angedacht – COBIN claims hat bereits 2018 ein derartiges System mit den Anwälten entwickelt und repräsentiert im Fall Wienwert die größte Geschädigten-Gruppe. COBIN claims sammelt für Anwaltskanzleien in diesem Fall Daten, da dieser Weg der Daten-Aufbereitung für Anleger wesentlich günstiger kommt und dem Verein (wie auch in der Vergangenheit) hilft, aufgrund größerer Datenauswertung gewisse „rote Fäden“ im Groß-Schadenfall zu erkennen. Diese Erkenntnisse sind wiederum wichtig, ein gezieltes juristisches Vorgehen zum Nutzen der Geschädigten-Gruppe zu ermöglichen bzw. zu präzisieren und einen Gesamt-Überblick über das Großschaden-Ereignis zu wahren, der einzelnen Investoren meist verborgen bleibt.
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