NPO-Fonds: Ergebnisse und Konsequenzen der laufenden Prüfungen

Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) mit einer vertieften Prüfung einer Reihe von Fördernehmer:innen des NPO-Fonds beauftragt. Dabei geht es um die Frage, ob Fördernehmer:innen, die formal gemeinnützige Vereine sind und damit die Antragsvoraussetzungen erfüllen, auf Grundlage des Parteiengesetzes nicht dennoch auch als Teil einer Partei anzusehen sind und damit vom Fonds ausgeschlossen werden müssen.

Nun liegen Ergebnisse der juristischen Prüfungen vor:

1. Bei den Vereinen „Aktionsgemeinschaft“ (mit Teilvereinen) und
„Schülerunion“ (mit Teilvereinen) handelt es sich nicht um
Teilorganisationen der ÖVP im Sinne des Parteiengesetzes. Sie waren
und sind beim NPO-Unterstützungfonds antragsberechtigt.

2. Zwei Ortsvereine der „Jungen Volkspartei“ sowie ein Ortsverein
des „Wirtschaftsbundes“ haben die erhaltenen Förderungen in der Höhe
von insgesamt 16.291,19 Euro vollständig zurückgezahlt. Damit haben
alle Ortsgruppen von JVP und Wirtschaftsbund, die Förderungen
erhalten haben, diese auch zurückgezahlt.

3. Abgeschlossen ist die Prüfung des „Seniorenbundes Vorarlberg“.
Dieser konnte in seinen Stellungnahmen nicht darlegen, dass eine von
ihm getrennte Teilorganisation der ÖVP existiert und eigenständig
wirtschaftlich tätig ist. Daher wird der gesamte Förderbetrag in der
Höhe von 24.700,33 Euro zurückgefordert.

4. Die „Seniorenbund“-Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten
und Tirol wurden auf Basis ihrer bisherigen Rückmeldungen
aufgefordert, weitere Unterlagen bereitzustellen. Die bisher
vorgelegten Stellungnahmen und Unterlagen sind zwar sehr umfassend,
lassen jedoch wesentliche Fragen offen, sodass eine abschließende
juristische Beurteilung nicht möglich ist.

5. Die Prüfung des Vereins „ab5zig (Wiener Seniorenbund)“ befindet
sich noch in einem früheren Stadium, und es sind noch Unterlagen
ausständig.

6. Die Prüfung der Vereine der Tiroler „Jungbauernschaft /
Landjugend“ ist größtenteils noch nicht abgeschlossen. Die
Förderungen an acht Orts-Vereine der „Jungbauernschaft / Landjugend“
werden vollständig zurückgefordert, da aufgrund komplett fehlender
Rückmeldungen ein Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung zur
umfassenden Mitwirkung bei Kontrollen vorliegt. In Summe müssen von
den acht Ortsvereinen 56.961,62 Euro Fördergeld zurückgezahlt werden.

Politische Parteien sowie Teilorganisationen politischer Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2 Ziffer 1) sind beim NPO-Unterstützungsfonds nicht antragsberechtigt. Organisationen, die als „nahestehende Organisation“ im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2 Ziffer 3) anzusehen sind oder in einem etwaigen sonstigen Nahverhältnis zu einer Partei stehen, sind nicht vom NPO-Fonds ausgeschlossen. Aufgrund fehlender Hinweise auf einen Status als Teilorganisation einer Partei sind daher andere Organisationen als die genannten nicht Gegenstand vertiefter Prüfungen.

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde im Frühjahr 2020 eingerichtet und ist ein europaweit einzigartiges Hilfsinstrument, das den gesellschaftlich wertvoll und auch wirtschaftlich zusehends bedeutsamen gemeinnützigen Sektor in der COVID-Krise unterstützt hat. Bisher wurden rund 55.000 Anträge bewilligt und mehr als 755 Mio. Euro ausbezahlt. Anträge über das erste Quartal 2022 sind noch bis 31. Oktober möglich.

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