Wien (OTS) – Mit 1. August fällt mit der bisherigen Quarantäneregelung eine der letzten tiefgreifenden Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Ohne Not und gegen den Rat vieler Expert*innen hat der Gesundheitsminister Johannes Rauch das Quarantäne-Aus auf im Schnellverfahren durchgeboxt.
„Das Quarantäne-Aus ist fatal und unverantwortlich!“, kritisiert Karin Stanger, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen. „Anstatt auf Sicht zu fahren, prescht man frontal in die nächste Herbst-Welle hinein!“
Für Arbeitnehmer*innen im Allgemeinen und vulnerable Gruppen im Besonderen, bringen die neue Regelungen Unsicherheit und Unklarheit. Die Verantwortung wird vom Staat an die Unternehmen und in weiterer Folge an die Arbeitnehmer*innen abgegeben. Klar ist jedenfalls: Das Risiko, sich in der Arbeit mit der Virus zu infizieren steigt durch ein Quarantäne-Aus massiv.
– Offene Fragen im Arbeitnehmer*innenschutz – Ansprüche, Arbeitsstätten, Haftung
Arbeitnehmer*innen brauchen einen sicheren Arbeitsplatz. Haben sie Vorerkrankungen, arbeiten mit viele Menschen zusammen (beispielsweise in der Produktion), in einem Dienstleistungsberuf oder in einem Großraumbüro, sind sie ganz besonders darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber*innen seiner Schutzpflicht nachkommt. Umso mehr, wenn Unternehmen ab 1. August Covid-Positive beschäftigen.
Zudem kann der Druck auf Arbeitnehmer*innen steigen, auch infiziert zur Arbeit zu gehen. Die Frage, welche Ansprüche Arbeitnehmer*innen haben, in deren Betrieb sich infizierte Kolleg*innen aufhalten, bleibt offen. Es gibt wenig klare Vorgaben in den Arbeitsstätten dafür. So ist etwa unklar, ob es weitere Schutzmaßnahmen oder Informationen über ein Gefährdungspotential geben muss. Alles das führt neben einem höheren Ansteckungsrisiko potenziell auch zu mehr Konflikten.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist im Gesetz allgemein formuliert – sie lässt in der Praxis viel Spielraum für diese speziellen Fälle. „Wenn die Quarantäne schon ausgesetzt wird, braucht es von der Bundesregierung wenigstens klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen!“
– Es braucht die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit!
Eine wesentliche Maßnahme der Bundesregierung war die Sonderbetreuungszeit. Sie wurde geschaffen, um Arbeitnehmer*innen die Erfüllung ihrer Betreuungspflichten während der Pandemie zu ermöglichen und individuellen Streitigkeiten in den Betrieben zu vermeiden. Mit Anfang Juli ist diese Regelung ausgelaufen. Die Dienstverhinderung allein reicht nicht. „Die Pandemie ist nicht vorbei. Die Familien brauchen Rechtssicherheit. Führen Sie die Sonderbetreuungszeit wieder, Herr Minister Rauch!“, so AUGE/UG Bundessprecherin Karin Stanger.
– Long Covid als Berufskrankheit anerkennen!
„Mit der neuen Regelung können sich auch Covid-positive Menschen ganz offiziell am Arbeitsplatz aufhalten. Das kann konsequenterweise nur bedeutet, dass Covid-19 endlich quer durch alle Branchen als Berufskrankheit anerkannt werden muss. Es ist höchste Zeit!“, fordert Karin Stanger abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. AUGE/UG - Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen