Wien (OTS) – Der Basiszinssatz beträgt derzeit –0,62 % (seit 16. März 2016) und wird – aufgrund des vom EZB-Rats am 21. Juli 2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den Hauptrefinanzierungszinssatz per 27. Juli 2022 um 0,5 Prozentpunkte auf 0,5 % zu erhöhen – mit Wirkung 27. Juli 2022 –0,12 % betragen.
Der Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 0,65% (seit 11. Juni 2014).
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie hier:
https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=2.1
https://www.oenb.at/Service/Zins–und-Wechselkurse.html
Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden („1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert.
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