Wien (PK) – Mit einem einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € will die Bundesregierung pandemiebedingte Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern abfedern. Dafür gab es heute die mehrheitliche Zustimmung des Nationalrates. Einstimmig angenommen wurden jährliche 20 Mio. € Aufstockung des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Investitionen in die Feuerwehr. Mehrheitlich angenommen wurde das heurige IFI-Beitragsgesetz, in dem in den Jahren 2022 bis 2033 insgesamt 507,3 Mio. € für die österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFIs) vorgesehen sind.
500 Mio. € Zweckzuschuss zur Stärkung der Investitionskraft der Länder, jährlich 20 Mio. € zusätzliche Mittel für die Feuerwehren
Zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft sieht die Bundesregierung einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € für die Stärkung der Investitionskraft der Länder vor. Die vorgesehenen Regelungen orientieren sich an der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts. So sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen grüner bzw. digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung sowie in den öffentlichen und klimaschonenden Verkehr gefördert werden, heißt es in der vom Nationalrat angenommenen Regierungsvorlage (1532 d.B.).
Die heute ebenfalls beschlossenen Mittel von jährlich 20 Mio. € für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds ab 2022 sollen den Bundesländern proportional zu ihrer Bevölkerungszahl zur Verfügung gestellt und hauptsächlich für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Voraussetzung für die Gewährung soll ein Nachweis des Landes sein, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für die Zwecke der Feuerwehren verwendet wurden (2647/A).
Im Zuge der Debatte wurden mehrere Entschließungs- bzw. Abänderungsanträge eingebracht. Keine Mehrheit fanden drei Anträge der Opposition. So forderte SPÖ-Abgeordneter Andreas Kollross den Rettungs-, Gesundheits- und Sozialorganisationen die durch die Teuerung gestiegenen Kosten abzugelten, damit diese ihre gemeinwohlorientierten Leistungen aufrecht erhalten können. Erwin Angerer (FPÖ) und Petra Oberrauner (SPÖ) sprachen sich einerseits dafür aus, dass dem Land Kärnten eine Sonderunterstützung von zumindest 25 Mio. € aufgrund der Zerstörungen nach den Unwettern im Gegental zur Verfügung gestellt wird. Andererseits forderten sie die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass auch künftige finanzielle Schäden aufgrund von Unwettern oder sonstigen Naturkatastrophen nach Abzug von Versicherungsleistungen und anderen finanziellen Hilfen vollständig aus dem Katastrophenfonds abgegolten werden.
Ein angenommener Abänderungsantrag der Koalitionsparteien sieht eine rechtliche Klarstellung vor, nach der für die Gewährung des Zuschusses ein Nachweis des Landes erbracht werden müsse, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer vorwiegend für Zwecke der Feuerwehren verwendet werden.
Breiter Konsens für die Unterstützung der Feuerwehren
Einen guten Tag für die Feuerwehren und vor allem für die Freiwilligen proklamierte ÖVP-Mandatar August Wöginger und betonte, dass die Aufstockung auch ein Zeichen der Anerkennung darstelle. 350.000 Personen, die täglich nicht nur für die Brandbekämpfung, sondern auch für den Katastrophenschutz einsatzbereit seien und ihre Freizeit und Fähigkeiten für die Gemeinschaft zur Verfügung stellen hätten die Wertschätzung der Politik verdient. Jeder der in der Kommunalpolitik tätig sei, wisse, welchen „Kraftaufwand“ es bedeute, die notwendigen finanziellen Mittel für ein Einsatzfahrzeug aufzustellen. Die nun beschlossene Aufstockung solle dies erleichtern. Manfred Hofinger ergänzte, dass es sich um eine Investition in die Sicherheit aller Bürger:innen handle.
Maximilian Lercher von der SPÖ stimmte Wöginger bezüglich der verdienten Anerkennung für die Feuerwehrfrauen und -männer zu. Diese seien aktuell nicht nur von hoher Bedeutzung für den Katastrophenschutz, sondern stellten auch den „Träger gesellschaftlicher Entwicklungen im ländlichen Raum“ dar. Dies könne man nicht hoch genug schätzen. Lercher hätte sich jedoch im Sinne einer „wirklichen Mehrwertsteuerabfederung“ einen dahingehenden Automatismus gewünscht. Eine Mehrwertsteuerbefreiung für Einsatzfahrzeuge wäre einfacher gewesen, ergänzte Andreas Kollross (SPÖ). Für die Frage der Teuerung bei den Blaulichtorganisationen sei von der Bundesregierung noch keine Lösung gefunden worden.
Auch für Erwin Angerer handelte es sich um ein „sehr positives Gesetz“. Zum Zweckzuschuss für die Länder gab er zu bedenken, dass die EU dafür Schulden gemacht habe, für die auch Österreich haften müsse. Angerer sprach die Unwetterkatastrophe in Kärnten an, wo nun Menschen vor dem Nichts stünden und die Feuerwehren Enormes leisten würden. Der Bund werde hier eine Sonderunterstützung zahlen müssen, da die Kosten für die Gemeinden und das Land nicht zu stemmen seien. Auch die Versicherungen würden oftmals auslassen, weshalb der Bund für eine hundertprozentige Abgeltung sorgen müsse. Man sei dies der Bevölkerung schuldig, weil es schon „morgen jeden treffen“ könne. Für Alois Kainz (FPÖ) war die Debatte um die Erhöhung der Mittel für die Feuerwehren „längst überfällig“, da es untragbar sei, dass diese ständig als „Bittsteller“ auftreten müssten.
David Stögmüller von Grünen zeigte sich erfreut über den breiten Konsens für die Unterstützung der Feuerwehren. Die Aufstockung sei wichtig, damit diese auch zukünftig die vielfältigen Herausforderungen unter anderem durch den Klimawandel bewältigen können. Dafür brauche es eine „top ausgebildete und ausgerüstete“ Feuerwehr, die sowohl für Sicherheit als auch für ein lebendiges Sozialleben in den Gemeinden sorge.
Die NEOS würden Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder normalerweise kritisch gegenüberstehen, wie Karin Doppelbauer (NEOS) erklärte. Aufgrund der wichtigen Aufgaben der Feuerwehren sei es in diesem Fall jedoch anders und die NEOS würden zustimmen. Ihr fehle jedoch grundsätzlich eine Analyse, ob die zusätzlichen Mittel auch wie vorgesehen eingesetzt werden können, oder ob es effizientere Modelle der Kostenaufteilung gebe.
IFI-Beitragsgesetz regelt österreichische Beiträge zur Unterstützung von Entwicklungsbanken
Mit dem mehrheitlich angenommenen IFI-Beitragsgesetz 2022 (1511 d.B.) werden die gesetzlichen Voraussetzungen zu den finanziellen Beiträgen Österreichs an internationale Finanzinstitutionen (IFIs) geschaffen. Im konkreten Fall an die Internationale Entwicklungsorganisation -IDA (2,73 Mio. €) sowie an die Globale Umweltfazilität – GEF (58,76 Mio. €). Durch die diesjährigen Anpassungen sind in den Jahren 2022 bis 2033 insgesamt 507,3 Mio. € für die österreichischen Beiträge vorgesehen. Die Zahlungen seien zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote und teilweise auch für die internationale Klimafinanzierung anrechenbar, heißt es in einer Analyse des Budgetdiensts des Parlaments.
Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Finanzinstitutionen stelle einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur nachhaltigen Entwicklung dar, erklärte Martin Engelberg (ÖVP). Menschen in Entwicklungsländern würden so bei der Verbesserung ihrer Lebensumstände und der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, des Klimawandels und des Ukraine-Krieges unterstützt werden. Gerade in Hinblick auf aktuelle Fluchtbewegungen gewinne dieser Beitrag Österreichs an Bedeutung.
Auch für Petra Bayr (SPÖ) stellte der Beitrag einen wichtigen Akt der Solidarität dar, der beispielsweise auch der Ausweitung der Meeresschutzgebiete zugutekomme. Sie kritisierte jedoch die Möglichkeit der „Budgettrickserei“ mittels der Entwicklungshilfe. Ihre Fraktionskollegin Selma Yildirim betonte, dass die Beiträge die schlimmsten humanitären Katastrophen abmildern könnten. Österreich solle sich aber auch außen- und finanzpolitisch für faire Handelsbeziehungen mit den betroffenen Ländern einsetzen.
Für Michel Reimon von den Grünen stellte der Beschluss „einen der wichtigsten der ganzen Sitzung dar“, da er global ansetze und viele heutige Krisenerscheinungen nur global zu bewältigen seien. Ein Wermutstropfen sei jedoch, dass ein großer Teil dieser Mittel für den globalen Süden für die vom globalen Norden verursachte „Klimakatastrophe“ ausgegeben werden müsse.
NEOS-Mandatarin Henrike Brandstötter signalisierte ebenfalls ihre Zustimmung und gab zu bedenken, dass angesichts multipler Krisen nicht kurzfristig und örtlich begrenzt gedacht werden dürfe. Etwa durch die Pandemie würden viele Länder „Jahre an Fortschritt“ verlieren, was mittelfristig auch auf Österreich zurückfallen werde. Folglich seien die Beiträge keine Akte der Nächstenliebe, sondern eine Investition in unsere eigene Sicherheit und Zukunft. (Schluss Nationalrat) wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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