Fischer/Götze: Informationspflicht bei personalisierten Preisen und Schadenersatz bei unlauteren Geschäftspraktiken für alle

Wien (OTS) – Das von den Regierungsparteien zusammen mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossene Gesetz bringt einen umfassenden Schadenersatzanspruch für alle, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt sind. Wenn irreführende oder falsche Angaben über die Eigenschaften eines Produktes gemacht werden, haften künftig die Hersteller und müssen den Käuferinnen und Käufern den Schaden ersetzen. Dafür ist kein Vertrag zwischen Herstellern und Käuferinnen und Käufern erforderlich.

Gerade der Dieselskandal hat gezeigt, dass ein Direktanspruch gegen die Konzerne fehlt. Da zwischen dem täuschenden Autohersteller und dem Käufer kein Vertragsverhältnis besteht – ein solches besteht nur mit dem Autohändler, bei dem das Auto erworben wurde – konnten die Geschädigten keinen Schadenersatz gegen die Hersteller geltend machen. „Heute schaffen wir einen neuen Rechtsanspruch. Konsument:innen können Konzerne bei falschen Angaben über verkaufte Produkte direkt auf Schadenersatz klagen“, erläutert Ulrike Fischer, Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen.

Beim Einkaufen im Internet und auch schon beim Internetsurfen werden zahlreiche Daten gesammelt. Durch Tracking-Methoden ist erkennbar, von welchem Ort, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Endgerät der Internetzugriff erfolgt. Diese Informationen ermöglichen die Kauf- bzw. Zahlungsbereitschaft der User:innen vorherzusagen. Aufgrund dieser Prognose erhält die potenzielle Kundschaft einen personalisierten, also individuell auf die Person zugeschnittenen Preis. Künftig müssen bei Internet-Geschäften Kund:innen vorab darauf hingewiesen werden, wenn personalisierte Preise verwendet werden.

„Die neue Transparenz gegen unlautere Geschäftspraktiken sorgt für fairen Wettbewerb und schützt damit auch redliche Mitbewerber, ob online oder stationärer Handel“, freut sich Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen. „Gerade für den stationären Handel, aber auch für kleine regionale Onlinehändler:innen ist es wichtig, fragwürdige Praktiken großer Online-Konzerne öffentlich zu machen, damit Kund:innen wissen, wo sie fair behandelt werden“, unterstreicht Götze. „Und bei entgangenem Gewinn aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Gesetz kann das geschädigte Unternehmen diesen auch selbstverständlich von der Konkurrenz einfordern,“ sagt Götze.

Fischer erfreut: „Konsument:innen bekommen einen Schutzschirm, damit Einkaufen im Internet gerechter wird. Wer weniger Zeit hat und über das Smartphone einkauft, soll nicht diskriminiert werden und unwissentlich einen höheren Preis beispielsweise für eine Urlaubsreise bezahlen. Durch die Vorab-Information haben Konsument:innen nun die Wahl, ob sie das Geschäft abschließen oder einen anderen Händler aussuchen. Andernfalls drohen hohe Strafen. So funktioniert Konsument:innenschutz.“

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