Wien (OTS/RK) – Als wesentliche Verbesserung für die Schweine und als Erfolg für den Tierschutz wurde der Öffentlichkeit das am Freitag verkündete „Aus für den Vollspaltenboden“ ab 2040 verkauft. Die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich angeschaut, was tatsächlich dahintersteckt – und kann leider nicht in den Jubelchor einstimmen. „Dieses „endgültige Aus bis 2039“ entpuppt sich als Mogelpackung“, fasst die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy zusammen. „Das, was sich die Bürger*innen unter einem „Vollspaltenverbot“ vorstellen, ist leider nicht das, was für Österreichs Schweine nun zu erwarten ist.“
1.) Vollspalten – Teilspalten – ohne Spalten?
Was viele Menschen nicht wissen: Die Haltung auf Spalten über den eigenen Exkrementen kann verschiedene Namen haben. Wenn ein „Aus für Vollspaltenbuchten“ angekündigt wird, können die Schweine weiterhin in „Teilspaltenbuchten“ gehalten werden. Das bedeutet, dass der Stalluntergrund zum Teil aus Spaltenböden mit darunterliegendem Güllekanal und zum Teil aus geschlossenem Boden besteht. Ein Ende der Vollspaltenbuchten heißt somit keineswegs, dass fortan alle Schweine auf geschlossenen Böden mit Einstreu leben dürfen, wie es sich die Österreicherinnen und Österreicher wünschen würden.
2.) Aus bis Ende 2039?
Dass mit 2040 ein konkretes Datum im Tierschutzpaket ergänzt wird, mit dem neue gesetzliche Mindeststandards in allen österreichischen Schweineställen gelten sollen, ist prinzipiell gut und wichtig. Ein verbindliches „Ausstiegsdatum“ aus der Haltung auf Spaltenböden generell ist das unter den derzeitigen Voraussetzungen jedoch nicht! Die neuen Regelungen für die Schweinehaltung, die ab 2040 gelten sollen, werden erst in den nächsten Jahren erarbeitet.
Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten (siehe oben) ermöglichen der Bundesregierung einen großen Spielraum bei der Umsetzung und tragen zur Verwirrung der Bürger*innen und Konsument*innen bei. So heißt es in der Presseaussendung der Bundesregierung von Freitag etwa: „Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben“. Dass es in diesen Neu- und Umbauten lediglich einen kleinen Bereich geben muss, in dem die Anzahl der Spalten im Vergleich zum Rest der Stallfläche geringfügig reduziert ist und somit die Tiere ihr Leben weiterhin unter unwürdigen Bedingungen über den eigenen Ausscheidungen verbringen müssen, wird nicht erwähnt.
Bis 2026 sollen die Haltungssysteme unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen fachlich begutachtet und politisch diskutiert und der neue, ab 2040 geltende Standard festgelegt werden. „Das kann also auch bedeuten, dass das ab 2023 für Neu- und Umbauten geltende System als „mindeststandardtauglich“ angesehen wird und die Schweine in Österreich somit auch weit nach 2040 ihr kurzes Leben noch immer auf harten Betonspalten über ihren eigenen Exkrementen verbringen“ erläutert Eva Persy.
3.) Investitionsschutz für neue alte Systeme
Neu ist der Investitionsschutz für Anlagen, die nach den ab 1. Jänner 2023 geltenden Regeln neu- oder umgebaut werden. Diese können unabhängig von dem angekündigten „Ausstiegsdatum“ Ende 2039 ab erstmaliger Inbetriebnahme der Haltungseinrichtung 23 Jahre lang betrieben werden. Das bedeutet konkret, dass selbst wenn die Regierung mit 2040 ein echtes Verbot aller Spaltenböden gesetzlich verankern würde, diese Anlagen noch Jahre oder gar Jahrzehnte weiter existieren dürften.
4.) Verbindliche Frist?
Neben den inhaltlichen Unklarheiten für die Umsetzung eines „Vollspaltenverbots“, stellt sich die Frage, ob diese Frist formal bis 2040 überhaupt hält. Auch bei für die Umsetzung des Qualzuchtverbots aus dem Jahr 2005 hat es eine Übergangsfrist im Tierschutzgesetz gegeben, die später kommentarlos gestrichen wurde. Das Qualzuchtverbot ist bis heute nicht umgesetzt worden.
Da die nach der Begutachtungsphase angepassten Entwürfe für das Tierschutzpaket bislang nirgendwo veröffentlicht wurden, lässt sich nur auf Basis älterer Entwürfe, die ein Ausstiegsdatum bereits enthielten, analysieren, was dieses „Vollspaltenverbot“ wirklich bedeutet.
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