Neumann-Hartberger: Aus für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung bis Ende 2039 wichtige Weiterentwicklung für das Tierwohl

Wien (OTS) – „Mit dem durch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch präsentierten Aus für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung bis Ende 2039 gelingt die nächste Weiterentwicklung für mehr Tierwohl in Österreich. Es ist für uns Bäuerinnen und Bauern zwar nicht der leichte, aber der richtige Weg“, betont ÖVP-Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger, selbst Landwirtin und auch Bundesbäuerin. Erstmals wird gesetzlich ein Enddatum für alle Schweineställe mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten fixiert. „Diese Nachschärfung im Gesetz im Rahmen des ‚Tierwohl-Pakets‘ stellt einen Paradigmenwechsel dar – das wissen unsere Bäuerinnen und Bauern. Darum tragen sie diesen auch mit“, ist Neumann-Hartberger überzeugt. Die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration wird für die Betriebe zudem deutlich erleichtert.

Die Abgeordnete wies ferner auf das im Tierwohl-Paket enthaltene Verbot von Vollspaltenböden im Neu- oder Umbau schon ab 2023 hin. „Mit diesem Gesetz und dem generellen Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung tragen wir den gesellschaftlichen Erwartungen für Tierwohl Rechnung. Den Bäuerinnen und Bauern geben wir Planungs- und Rechtssicherheit und sichern zudem die Lebensmittelversorgung im Land“, so Neumann-Hartberger, und appelliert gleichzeitig an die Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf zu regionalen Produkten zu greifen. „Nur dann können wir die Landwirtschaft auch nachhaltig weiter entwickeln. Tierwohl ist uns allen wichtig – genauso wie Lebensmittelversorgung. Mit dieser Maßnahme erreichen wir beides.“

Die Abgeordnete wies darauf hin, dass das Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ eine Reihe von Anpassungen bei Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransporten und konkrete Vorhaben in diesen Bereichen vorsieht. Darauf und auf dem parlamentarischen Entschließungsantrag vom Dezember 2021 aufbauend wurde Anfang Mai ein umfassendes Tierwohlpaket in Begutachtung geschickt. Es sieht unter anderem ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie Einschränkungen bei den Tiertransporten vor. Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern wurde ein Tierwohl-Paket ausverhandelt, das nächste Woche im Parlament beschlossen wird. Es umfasst eine Weiterentwicklung der Standards für Tierwohl bei der Haltung von Schweinen sowie bei der Ferkelkastration: Geregelt wird das mit der Novellierung der Tierhaltungsverordnung, welche die Verwendung eines Narkosegases ermöglicht.

„Mit dem Tierwohl-Paket gehen auch begleitende Förder- und Marktinitiativen beim AMA-Gütesiegel-Programm einher. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 bietet zudem finanzielle Unterstützungen bei der Umstellung auf mehr Tierwohl“, so Neumann-Hartberger. (Schluss)

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