Wien (OTS) – „Die knapp 11.000 niedergelassenen Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich sind eine tragende Säule der niedergelassenen ärztlichen Struktur und in vielen Regionen der einzige Zugang zu wohnortnaher Versorgung“, sagt Edgar Wutscher, der neue Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer. „Wenn sich ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer jüngst öffentlich bei allen Ärztinnen und Ärzten für ihren täglichen Einsatz im Interesse der Versicherten bedankt hat, dann kann er daher in meiner Sicht nur die Wahlärztinnen und Wahlärzte mitgemeint haben, die es keinesfalls verdient haben, wiederholt als „Rosinenpicker“ diffamiert zu werden.“
Momen Radi, Leiter des ÖÄK-Referates für Wahl- und Privatärzte, hegt aber große Zweifel an der Wertschätzung der Wahlärztinnen und Wahlärzte durch die ÖGK. Neben den jüngsten Zwangsverpflichtungsphantasien von Vizeobmann Andreas Huss zeige sich das auch im Umgang mit Wahlärztinnen und Wahlärzten beim E-Rezept. „Die zunehmend papierlose Kommunikation und zuletzt eben auch die Rezeptur fast ohne Papier wurden von der ÖGK als Umsetzungsstruktur entwickelt und funktionieren unter Verwendung der sogenannten E-Card-Infrastruktur“, erklärt Radi. Deren Anschaffung sei Wahlärztinnen und Wahlärzten nur entgeltlich möglich. „Aber selbst wenn sie es sich leisten, sind sie von den meisten Tools ausgeschlossen, obwohl sie auf dem Papierweg, zum Beispiel bei der Krankmeldung, eingebunden sind.“ Der Gesetzgeber schreibe den Wahlärztinnen und Wahlärzten sogar die Verwendung des E-Rezeptes bei Vorhandensein der E-Card-Infrastruktur vor, so Radi: „Doch ohne Vertragsverhältnis unterbindet die ÖGK die Datenübermittlung und verhindert damit nicht nur die Verwendung des E-Rezeptes, sondern sogar das gesetzeskonforme Verhalten der Wahlärztinnen und Wahlärzte. Wer sich so eine Struktur anschaffen will, bekommt von vielen Mitarbeitern der ÖGK die Auskunft, dass das E-Rezept für Wahlärztinnen und Wahlärzte nicht vorgesehen und auch nicht möglich sei“, ist Radi empört.
Noch dazu sei die Frist zur Einreichung des Förderungsantrages mit 31. Juli 2022 festgelegt worden, obwohl allen klar sei, dass die Lieferfristen und Einbindung der E-Card Infrastruktur durch die Softwarehersteller bei den meisten nicht in dieser Zeit gewährleistet werden kann. „Dazu kommt noch, dass die Verwendung des E-Rezeptes einer Rezepturbefugnis bedarf, die in den Bundesländern nur zum Teil und zu unterschiedlichen Bedingungen umgesetzt ist. Selbst wenn diese Befugnis erteilt ist, befähigt sie nur zur Ausstellung eines E-Rezepts innerhalb eines Bundeslandes, sodass grenznah praktizierende Wahlärzte kein Rezept für Patientinnen und Patienten aus angrenzenden Bundesländern ausstellen können“, kritisiert Radi:
„Das und vieles mehr verstehe ich nicht unter der Wertschätzung, die die niedergelassenen Wahlärztinnen und Wahlärzte verdient haben!“
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