Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat im Nationalrat eine Bürgerinitiative eingebracht, dem VSV nach § 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auch eine Berechtigung zur Verbandsklage einzuräumen.
Diese Bürgerinitiative steht auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses am 30.6.2022 zur Behandlung.
„Wir fordern die Parlamentsparteien auf, dem VSV rasch diese Berechtigung zur Verbandsklage einzuräumen, weil nicht einsehbar ist, weshalb eine starke aber vom Staat unabhängige Verbraucherorganisation mit 4000 Mitgliedern nicht präventiven Verbraucherschutz betreiben können sollte“, sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Diese Forderung wurde in einer Online-Petition von rund 3800 Personen unterstützt. Die Bürgerinitiative hat dzt rund 1000 Unterstützer*innen.
Was sind die Vorteile dieser Berechtigung zur Verbandsklage:
- Unterlassungsklagen gegen unfaire Klauseln, irreführende und aggressive Werbung und gegen Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht
- Verbandsmusterklagen durch Abtretung von Forderungen an den
Verband und damit ein Rechtszug – unabhängig vom Streitwert – zum Obersten Gerichtshof (OGH) - Sammelklagen nach österreichischem Recht (Inkassozessionen und Klagehäufung) können – unabhängig vom Streitwert – bis zum OGH geführt werden
- Berechtigung zu Verbandsklagen in anderen EU Mitgliedsstaaten
„Die Berechtigungen zu Verbandsklagen bestehen seit 1979 und werden nur von AK und VKI genutzt. Doch beide Organisationen sind vom Staat abhängig und führen etwa keine Verbandsklagen gegen die völlig unsachliche Preisanpassungsklausel des Verbundes, der zu 51% dem Staat gehört“, betont Kolba. „Diese Aufgabe würde der unabhängige VSV sofort übernehmen.
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