Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten soll durch Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte erleichtert werden. Das sehen Gesetzesänderungen vor, die heute im Sozialausschuss beschlossen wurden. „Vorgesehen ist unter anderem, das Verfahren für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern und die Zulassungskriterien – etwa in Hinblick auf die Mindestentlohnung und die Sprachkenntnisse – zu lockern. Zudem gibt es einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang für Stamm-Saisoniers und Erleichterungen beim Arbeitgeber-Wechsel, wo keine neue Arbeitsmarktprüfung für BlueCard-Inhaber notwendig ist“, umriss ÖVP-Abg. Ernst Gödl die Eckdaten der Änderungen.
Konkret soll künftig etwa für Schlüsselkräfte eine Mindestentlohnung von 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (zuzüglich Sonderzahlungen) ausreichend sein, um Zugang zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten. Das wäre für 2022 ein monatlicher Bruttolohn von 2.835 Euro. Derzeit gilt dies nur für jüngere Beschäftigte bis zu einem Alter von 30 Jahren.
Weiters werden mit der Novelle Englischkenntnisse besser bewertet; auch bei der Anerkennung von Berufserfahrungen und Qualifikation sind Verbesserungen in Aussicht genommen. Eine neue Sonderregelung wird mit dem Gesetzentwurf für Projektmitarbeiter/innen geschaffen. Demnach sollen besonders qualifizierte Arbeitskräfte wie beispielsweise IT-Spezialist/innen aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden sollen, eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.
Ergänzend zu der mit 1. Jänner 2022 eingeführten neuen Stammsaisonierregelung soll in einem weiteren Schritt langjährig in Österreich beschäftigten Mitarbeitern/innen in den Saisonbranchen Tourismus und Landwirtschaft die Möglichkeit des dauerhaften Arbeitsmarktzugangs im Wege der Rot-Weiß-Rot-Karte eröffnet werden. Saisonbetriebe, die auf einen Ganzjahresbetrieb umgestellt haben, sollen ihre Stamm-Saisonarbeitskräfte in ein Dauerarbeitsverhältnis übernehmen und damit auch deren arbeitsrechtliche Position verbessern können.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Dabei geht es etwa um vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber/innen einer sogenannten „Blauen Karte EU“, die ihre/n Arbeitgeber/in wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen.
„Mit der Gesetzesänderung werden wichtige und notwendige Impulse für eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes gesetzt“, schloss Gödl.
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