Ottenschläger: Parteiengesetz wird im Juli beschlossen

Wien (OTS) – Das Parteiengesetz geht in die finale Phase: Nach dem Ende der Begutachtungsfrist wurde der Gesetzesentwurf überarbeitet. ÖVP-Verhandler Andreas Ottenschläger: „Wir haben viele Forderungen der Opposition aufgegriffen und konstruktiv analysiert.“ Der Initiativantrag sei gemeinsam mit den Grünen überarbeitet worden.

„Unser Ziel ist es, einen möglichst fairen Wettbewerb zwischen den Parteien zu schaffen. Dazu gehört es auch, umfassende Transparenz der Parteien sicherzustellen, sowie Umgehungen auszuschließen. Deshalb gibt es nun weitere verschärfte Vorschläge seitens der ÖVP“, so Ottenschläger. „Ein Spendenannahmeverbot für politische Bildungseinrichtungen sowie für parlamentarische Klubs ist unserer Meinung nach wichtig und wird in die Verhandlungen eingebracht“, betont der ÖVP-Verhandler.

Die Forderung, dass Studien, Umfragen und Gutachten der Bundesministerien und deren Kosten in Zukunft veröffentlicht werden sollen, greifen wir auf und werden diese ebenso in die Gespräche einbringen, so Ottenschläger.

Folgende weitere Forderungen der Opposition werden derzeit diskutiert:

– Ausbau der Minderheitsrechte betreffend Sonderprüfung Rechnungshof (Anzahl der Abgeordneten, Anzahl der gleichzeitig laufenden Prüfungen, Fristen für Berichtslegung),

– Zweidrittelmehrheit für die Bestellung bzw. Abberufung des RH-Präsidenten.

Da es den Koalitionsfraktionen überaus wichtig und ernst sei, die Reform des Parteiengesetzes vor dem Sommer abzuschließen, wurde in der vergangenen Sitzung des Nationalrates ein Fristsetzungsantrag beschlossen. „Somit kann das Parteiengesetz im Juli-Plenum des Nationalrates diskutiert und beschlossen werden“, so Ottenschläger.

Die ÖVP geht davon aus, dass es in den kommenden Tagen noch weitere intensive und konstruktive Gespräche mit der Opposition geben wird. Zudem soll vor dem Juli-Plenum noch ein Verfassungsausschuss stattfinden. „Ziel ist es, dass eine breite Mehrheit der Reform des Parteiengesetzes zustimmen wird“, betont ÖVP-Verhandler Ottenschläger. Mit 1. Jänner 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Eckpunkte des Initiativantrags der Regierungsfraktionen:

– Ausbau der Kontrolle durch den RH (bei Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht und im Wahlwerbungsbericht und bei „begründetem Verdacht“ auf Verstoß gegen Bestimmungen des Parteiengesetzes); unmittelbares Einschaurechtdes Rechnungshofes; Streitschlichtungsverfahren vor dem VfGH.

– Schaffung eines eigenen Wahlwerbungsberichts.

– Neues, vernünftiges Spendenmeldesystem: Einzelzuwendung bis 150 Euro ist keine Spende (Bagatellgrenze). Die Einnahmen sind aber im Rechenschaftsbericht anzuführen. Ausdehnung des Spendenverbots auf alle Unternehmen mit direkter bzw. indirekter Beteiligung der öffentlichen Hand.

– Grundlegende Überarbeitung der Rechnungslegung bzw. Rechenschaftsberichte; lückenlose Erfassung aller Zahlungsflüsse.

– Verschärfung der Geldbußen und Strafbestimmungen.

– Die Ausweispflichten für Inserateneinnahmen durch Anzeigen in Parteizeitungen werden verschärft. In Wahlkampfzeiten gibt es eine strenge Impressumspflicht für politische Inserate. (Schluss)

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