EuGH-Urteil 24-Stunden-BetreuerInnen: Umgehende Nachzahlung der Familienbeihilfe!

Wien (OTS) – „Der österreichische Staat schuldet jeder/jedem 24-Stunden-BetreuerIn seit 2019 bis zu 10.000 Euro an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen. Wir haben immer gesagt, dass die falschen Abrechnungen und die Indexierung der Zahlungen nicht nur ungerecht und unsolidarisch, sondern auch rechtswidrig sind“, kommentiert Christoph Lipinski, Generalsekretär von vidaflex, der gewerkschaftlichen Initiative für EPUs und Neue Selbstständige, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Kürzungen rechtlich nicht zulässig sind. Im Jahr 2018 wurde in Österreich vom damaligen Gesetzgeber beschlossen, die Familienbeihilfe ab 2019 zu indexieren. Seitdem erhalten 24-Stunden-BetreuerInnen, die zu ihrer Arbeit in Österreich überwiegend aus osteuropäischen Ländern anreisen, eine gekürzte Familienbeihilfe, wenn ihre Kinder im Heimatland leben. vidaflex, die größte freiwillige Interessenvertretung für 24-Stunden-Betreuung in Österreich und der Europäischen Union, prangert die Republik seit Inkrafttreten an, das den 24-Stunden-BetreuerInnen zustehende und für das Überleben wichtige Geld vorzuenthalten.

„Wir erwarten uns selbstverständlich einerseits Nachzahlungen für die Betreuerinnen und Betreuer und andererseits die Umsetzung der Entscheidung mit sofortiger Wirkung“, so Monika Kovacs, vidaflex-Communitysprecherin für 24-Stunden-BetreuerInnen aus Ungarn, und betont, dass die Republik Österreich so seit Jahren Kinder aus den Herkunftsländern der BetreuerInnen abwertet. Es sei dementsprechend eine Schande, wie sich Bundesregierungen mit türkiser Beteiligung hier verhalten.

Das geschuldete Geld müsse umgehend überwiesen werden, denn die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise in Kroatien hätten genauso mit der Teuerung zu kämpfen wie österreichische Familien. „Ich weiß von Familien, die es sich zwei Mal überlegen müssen, ob sie im eigenen Auto mit dem Kind zum Arzt fahren sollen“, betont Andreja Grabovac, Communitysprecherin für 24-Stunden-BetreuerInnen aus Kroatien, und verweist darauf, dass Sprit in Kroatien sogar mehr kostet als hierzulande. Auch der von den zu betreuenden Personen bezahlte Fahrtkostenzuschuss, damit die BetreuerInnen überhaupt nach Österreich kommen und ihrer Arbeit nachgehen können, würde nicht mehr reichen. „Die Kolleginnen und Kollegen stehen vor großen Herausforderungen“, sagt Grabovac.

Komme Österreich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht nach, sieht vidaflex-Generalsekretär Lipinski hinsichtlich der ohnehin schon angespannten Situation in der 24-Stunden-Betreuung dunkle Wolken für die rund 35.000 zu Betreuenden sowie vor allem auf deren Angehörige aufziehen. „Für die KollegInnen aus unseren östlichen EU-Nachbarländern war und ist eines der Hauptargumente für ihre Betreuungstätigkeit in Österreich die geografische Nähe zu ihren Heimatländern, wo sie oftmals selbst Betreuungsleistungen übernehmen. Finanziell würden sie in den meisten westlichen EU-Staaten oder in Skandinavien besser aussteigen“, so Lipinski und weist darauf hin, dass das österreichische Betreuungs- und Pflegesystem ohne die 24-Stunden-BetreuerInnen zusammenbrechen würde, wie sich in den ersten Monaten der Pandemie gezeigt hat. Damals seien sogar Sonderzüge und -flüge für die BetreuerInnen organisiert worden. „Die österreichische Bundesregierung darf hinsichtlich Wertschätzung und fairer Behandlung nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Die Kolleginnen und Kollegen müssen das bekommen, was ihnen zusteht“, so Lipinski, der neben der Nachzahlung der Familienbeihilfe auch die Valorisierung der Förderung von 550 auf 700 Euro für die Inanspruchnahme von 24-Stunden-Betreuung fordert. Andernfalls drohe Betreuung für noch mehr österreichische Familien unleistbar zu werden.

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