Wien (OTS) – FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl nimmt das aktuelle EuGH-Urteil in Sachen Indexierung der Familienleistungen zur Kenntnis, fordert aber gleichzeitig, dass Österreich künftig keinen Cent an Familienbeihilfe wegen Kindern bezahlen sollte, die nicht in Österreich wohnhaft sind. „Die Nationalstaaten sollen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Familienleistungen gewähren und ob das Geld auch ins Ausland bezahlt werden soll. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel. Das Argument, dass Eltern in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und deswegen einen Anspruch auf unsere Familienleistungen haben sollten, ist vollkommen verfehlt. Hinzu kommt, dass es Konstellationen gibt, bei denen Staaten, in denen das Kind lebt, gar nichts an Kindergeld bezahlen müssen, während Österreich voll zur Kassa gebeten wird“, so Kickl, der auf die rechtliche Sachlage verweist.
Konkret geht es um die EU-Verordnung 883/2004, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – etwa, wenn eine Person in einem Staat wohnt, aber in einem anderen Staat arbeitet – zur Anwendung kommt und Sozialversicherungsleistungen koordiniert. „Anders als Rentenansprüche, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind Familienleistungen jedoch keine Sozialversicherungsleistungen. Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt. Denn sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld werden auch an Eltern bezahlt, die gar nicht erwerbstätig sind. Eine Erwerbstätigkeit von wem auch immer oder der Umstand, dass Eltern Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, ist nicht ausschlaggebend dafür, dass Familienleistungen bezahlt werden – natürlich auch dann nicht, wenn das Kind nicht in Österreich wohnhaft ist“, so Kickl.
In Wahrheit beinhalte das Unionsrecht eine Diskriminierung, da einerseits Eltern eine Leistung erhalten, obwohl keiner von ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder eines Rentenanspruchs erhalten. Außerdem ist der Wortlaut der EU-VO 883/2004 widersprüchlich, was zu unterschiedlichen Rechtsprechungen geführt hat. „Die einfachste Lösung wäre daher, dass Familienleistungen kein Bestandteil der EU-VO 883/2004 samt ihrer Durchführungsverordnung mehr sein dürfen und Österreich die Zahlungen von Familienbeihilfe ins Ausland gänzlich einstellt. Weniger EU, dafür Rückgabe der Kompetenzen an die Nationalstaaten muss das Ziel sein!“.
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