Vana/Neßler: Jedes, aber auch wirklich jedes Kind, ist gleich viel wert

Wien (OTS) – Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Position aller drei EU-Institutionen gegen die Indexierung der Familienbeihilfe und für ein soziales Europa: Die Indexierung der Familienbeihilfe ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU unvereinbar. Sie ist ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen. Spätestens die Corona-Krise zeigt, wie wichtig gerade in Österreich Fachkräfte aus Osteuropa insbesondere in der Pflege sind.

Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, ist über das Gerichtsurteil hocherfreut: „Wir Grüne haben immer gesagt: Die Indexierung widerspricht dem europarechtlich verankerten Prinzip der Gleichheit aller EU-Bürger:innen nach Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union. Ich bin froh, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts gefolgt ist – ein schwerer Angriff auf soziale Grundrechte von Arbeitnehmer:innen ist dadurch abgewehrt worden. Signale für eine Europäische Sozialunion sind aktuell besonders wichtig, entsprechen sie doch dem Anspruch der EU-Bürger:innen aus der Konferenz zur Zukunft Europas.“

„Ich habe die Indexierung der Familienbeihilfe schon alleine aus ethischen Gründen nicht für vertretbar gehalten, denn alle, die in Österreich arbeiten und hier Abgaben zahlen, sollen unabhängig von der Herkunft Familienleistungen in derselben Höhe beziehen können. Mit dieser Ungleichbehandlung der letzten dreieinhalb Jahre ist nun endgültig Schluss“, freut sich die Familiensprecherin der Grünen, Barbara Neßler, über den heutigen Urteilsspruch, der auch zeige, dass Populismus kein guter Ratgeber für derartig folgenreiche Entscheidungen ist.

Über mögliche Auswirkungen des Ausgangs der Klage für die EU und Österreich: „Mit dem erwarteten Urteil des EuGH geht eine jahrelange Diskussion zu Ende und soziale Rechte von EU-Bürger:innen werden endgültig klargestellt. Es gibt keine Aufweichung des Prinzips ‚Gleiche Rechte für gleiche Beiträge‘. Die Anerkennung des aktuellen österreichischen Gesetzes der Indexierung hätte für die EU zudem die Büchse der Pandora geöffnet: Beispielsweise müssten Pensionszahlungen an EU-Pensionist:innen folglich ebenfalls an die Lebenserhaltungskosten jenes Landes angepasst werden, in dem sie gerade leben”, erklärt Vana und hält fest: „Das hätte einen enormen Rückschlag für die Freizügigkeit der EU-Bürger:innen und die Sozialunion bedeutet.“

„Nun müssen fast 300 Millionen Euro rückwirkend ausbezahlt werden. Diesen nicht unerheblichen bürokratischen Mehraufwand hätten wir uns ersparen können, wenn wir den betroffenen Familien das ihnen zustehende Geld nicht vorenthalten hätten“, fügt Neßler hinzu. „Außerdem ist gut vorstellbar, dass Österreich als Arbeitsort nicht gerade an Attraktivität gewonnen hat, wenn etwa eine Pflegerin aus der Slowakei erfahren muss, dass ihre Kinder weniger wert sind als jene eines österreichischen Kollegen, der dieselbe Arbeit leistet. Das wurde nun glücklicherweise repariert“, unterstreicht die Familiensprecherin.

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