Wien (PK) – Auf Verlangen der FPÖ fand in der heutigen Nationalratssitzung eine Kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung der Justizministerin statt. Hintergrund war eine schriftliche Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Christian Ragger. Diese griff Berichte auf, wonach bereits detaillierte Absprachen über eine Reorganisation der zweisprachigen Gerichtsbarkeit bestehen sollen, die auch die Schließung von Kärntner Bezirksgerichten im zweisprachigen Gebiet Südkärntens umfasst. Im Gegenzug soll laut Ragger eine Ausdehnung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit auf de facto ganz Kärnten erfolgen. Das lehne die FPÖ ab, unterstrichen die Freiheitlichen in der Debatte.
Justizministerin Alma Zadić wies die Darstellung der FPÖ zurück, wonach es bereits einen fertigen Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Gerichte in Kärnten gebe. Derzeit debattiere eine Arbeitsgruppe darüber, wie das Gerichtswesen in Kärnten modernisiert werden könne. Daraus sei ein erstes Arbeitspapier entstanden, das mit allen Betroffenen noch weiter debattiert werde. führte die Justizministerin aus. Teil der Reform werde die nachhaltige Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit sein, wie sie im Staatsvertrag von 1955 vorgesehen sei.
FPÖ befürchtet „Slowenisierung“ der Kärntner Gerichtsbarkeit
Erwin Angerer (FPÖ) führte aus, Hintergrund der Anfrage der FPÖ an die Justizministerin seien erste Gerüchte über die geplante Schließung von zweisprachigen Bezirksgerichten in Südkärnten gewesen. Diese Pläne seien vom Justizministerium zuerst bestritten worden. Unterdessen sei bekannt geworden, dass nicht nur die Schließung der genannten Gerichte geplant sei, sondern dass es im Rahmen dieses Schrittes auch zur Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit auf faktisch ganz Kärnten kommen solle. Das sei „ein Angriff auf Kärnten aus Wien und Laibach“, sagte Angerer. Der Staatsvertrag von 1955 sei in Bezug auf Minderheitenrechte erfüllt worden. Nun liege aber ein fertiger geheimer Gesetzesentwurf vor, der weit über das hinausgehe, was im Staatsvertrag festgelegt sei. Seine Umsetzung würde Auswirkungen auf die gesamte Gerichtsbarkeit in Kärnten haben, meinte Angerer, und eine Politik der „Slowenisierung der gesamten Gerichtsbarkeit und des Bundeslandes“ bedeuten. In Zukunft würden zweisprachige Personen bevorzugt aufgenommen, während Vertreterinnen und Vertreter der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung diskriminiert würden. Die slowenische Minderheit in Kärnten besitze bereits umfassende Rechte, im Unterschied zur altösterreichischen Minderheit in Slowenien, deren Existenz dort noch nicht einmal anerkannt sei.
Zadić: Ziel ist nachhaltige Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit
Justizministerin Alma Zadić betonte, der Staatsvertrag von 1955 lege die Rechte der Minderheiten fest und regle auch die Verwendung des Slowenischen als Amtssprache. Das von ihr initiierte Reformprojekt der Gerichtsstruktur habe kein anderes Ziel, als den Staatsvertrag und die verfassungsgemäß garantierten Rechte vollständig umzusetzen. Dazu gehöre die nachhaltige Absicherung und Stärkung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit. Derzeit sei die Verwendung des Slowenischen nur an wenigen Bezirksgerichten vorgesehen, in Ferlach/Borovlje, Eisenkappel/Železna Kapla und Bleiburg/Pliberk. Künftig solle die Verwendung der slowenischen Sprache gestärkt und ihre effektive Verwendung vor Gericht abgesichert werden. Sie habe dazu bereits im Herbst des Vorjahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben, das auch im Regierungsprogramm vorgesehen sei, zu erarbeiten. Nach mehreren Gesprächen habe die Arbeitsgruppe eine erste Arbeitsunterlage erarbeitet. Zadić betonte, keinesfalls liege bereits ein finaler Entwurf vor, der Diskussionsprozess sei noch im vollen Gange. Grundsätzlich strebe sie eine gesamtheitliche Lösung an, die die Interessen aller Seiten berücksichtige und die zweisprachige Gerichtsbarkeit nachhaltig absichere, betonte die Justizministerin. Sie setze sich für einen effektiven Zugang zum Recht und zu Bürgerservices auch für den ländlichen Raum ein.
Abgeordnete verweisen auf Interessen der Gemeinden und auf Vorgaben des Staatsvertrags
Peter Weidinger (ÖVP) erinnerte an die endgültige Beilegung der Ortstafelfrage im Jahr 2011. Er erinnere sich sehr gut an diesen Freudentag für Kärnten, sagte er. Die Mehrsprachigkeit sei grundsätzlich ein Gewinn für sein Bundesland. Wie die Bundesministerin ausgeführt habe, handle es sich um ein erstes Arbeitspapier, das auch dem Koalitionspartner bisher nur aus den Medien bekannt sei. Weidinger ermahnte die FPÖ, nicht zu versuchen, aus dem Thema politisches Kleingeld zu schlagen. Eine „Slowenisierung“ Kärntens zu behaupten und alte Feindbilder zu bemühen, wie Angerer es tue, entspreche jedenfalls nicht dem Geist des Hohen Hauses. Aus Sicht der ÖVP sei klar, dass der Staatsvertrag die Basis für alle Lösungsansätze bilden müsse. Das Regierungsprogramm sehe grundsätzlich keine Schließungen von Bezirksgerichten vor. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass Zugang zum Recht auch außerhalb des urbanen Raums gesichert werden müsse. Weidinger sagte, nun müsse das Team von Bundesministerin Zadić arbeiten und einen Vorschlag auf dem Boden des Regierungsprogramms präsentieren.
Klaus Köchl (SPÖ) verwies auf die aus seiner Sicht berechtigten Sorgen mehrerer Kärntner Gemeinden, dass es zu einer Schließung ihrer Bezirksgerichte kommen könnte. Der Kärntner Landtag habe sich mit dem Thema schon mehrfach befasst, es gebe auch eine Petition der betroffenen Gemeinden. Trotz gegenteiliger Beteuerungen würden die Bundesministerin und die ÖVP den ländlichen Raum benachteiligen. Das Land Kärnten habe aber kein Mitspracherecht bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten. Er forderte, dass bei der Fortführung der Reform eine Einbindung aller betroffenen Gruppen erfolgen müsse, da sonst ihr Erfolg nicht gewährleistet sei.
Christian Ragger (FPÖ) kritisierte die Berufung der Bundesministerin auf den Staatsvertrag und warf ihr vor, diesen unvollständig wiedergegeben zu haben. Dieser sehe nämlich zweisprachige Gerichte an den Standorten vor, die jetzt von Schließungen bedroht seien. Die Reform, die die Justizministerin ankündige, würde damit den Staatsvertrag verletzen, den Zadić angeblich erfüllen wolle. Was vorliege, sei entgegen den Aussagen der Justizministerin ein bereits fertiger Gesetzesentwurf, der sehr weitreichend sei und wieder zurückgenommen werden müsse. Ragger kündigte „massiven Widerstand“ in Kärnten an, falls das nicht geschehe.
Sie verstehe die nun auftauchenden Ängste nicht, meinte Olga Voglauer (Grüne). Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen, die auch vor der Gerichtsbarkeit nicht Halt machen, etwa durch die Digitalisierung, sei es legitim, auch für Südkärnten eine Erneuerung der Gerichtsstruktur zu überlegen. Ihr Bundesland Kärnten/Koroška habe die alte Politik des Auseinanderdividierens der Volksgruppen längst hinter sich gelassen. Sie sei daher überzeugt, dass sich eine befriedigende Lösung finden lasse, die auch die Gemeindeinteressen berücksichtige.
Die Debatte enthalte zwei Themen, sagte Johannes Margreiter (NEOS). Einerseits gehe es um die notwendige Modernisierung der Gerichtsstrukturen und des Rechtsschutzes, die auch die Frage des Fortbestands von Kleingerichten umfasse. Weiters gehe es dabei um Gerichte im zweisprachigen Gebiet Kärntens. Hier frage er sich, wo denn eigentlich das Problem liege. Margreiter wies ebenfalls auf das Vorbild Südtirols hin. Er erkenne kein Problem darin, wenn die Funktionen kleiner Bezirksgerichte, deren Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden könne, auf andere Standorte übertragen werde. Wichtig sei dabei allerdings, offen über die Pläne zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. (Fortsetzung Nationalrat) sox
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