Klagenfurt (OTS) – Während das Land Kärnten nach dem Hackerangriff versucht, die Systemen sukzessiv wieder hochzufahren, dabei sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und auch laufende Angriffe von Hackern, das System zu blockieren, abzuwehren, laufen auch die Datenanalysen weiter. Nicht nur die kriminaltechnischen und forensischen seitens der Exekutive, sondern auch die Erhebung, auf welche Daten die Hacker Zugriff hatten und welche mutmaßlich gestohlen worden sein könnten.
Heute, Freitag, kann das Land Kärnten dazu weitere Details veröffentlichen. „Auch hier kann man nur schrittweise vorgehen, denn es geht um sensible Daten, wir müssen die Echtheit erkennen können. Heute ist klar, dass die Täter mutmaßlich personenbezogene Daten aus der Landesverwaltung abgesaugt haben könnten sowie diese in weiterer Folge verändert und in krimineller Absicht veröffentlichen könnten“, erklärt der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath.
Demnach können Personen folgender Gruppen von diesem mutmaßlichen Datendiebstahlklau betroffen sein: Daten im Zusammenhang mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen für Fremde, sowie Dokumentationen des Aufenthaltsrechtes entwendet. Hier könnten 80.000 Personen betroffen sein, wobei Namen und Adressen bzw. Kontakte betroffen sein könnten. Weiters könnten Daten von Personen betroffen sein, an welche Ehrenzeichen des Landes und Berufstitel verliehen wurden. „Ihre Anträge für die Ehrenzeichen, die Ermittlungsergebnisse, der Leumund usw., also gemeint ist alles, was an Dokumenten nötig ist, für den Erhalt eines Ehrenzeichens oder eines Berufstitels, sowie Kontaktdaten“, weist Kurath hin. Hier sind möglicherweise 318 Personen betroffen, wie etwa 4.000 Kontaktdaten in der Datenbank des Protokolls.
Außerdem könnten Kontaktdaten und Arbeitsunterlagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kärntner Landesregierung, hauptsächlich der Regierungsmitglieder sowie deren Büro-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgesaugt worden sein. „Wir entschuldigen uns für diesen Vorfall, auch wenn er durch kriminelle Machenschaften zu Unrecht eingetroffen ist. Laut Datenschutzgrundverordnung haben wir mit der öffentlichen Information die vermutlich betroffenen Menschen informiert. Eine weitere Info gibt es auf der Homepage ktn.gv.at wenn sie um 18 Uhr online geht. Weiters ist es möglich, dass Passkopien von rund 120 Mitarbeitern im Amt betroffen sein könnten, diese wurden darüber bereits individuell informiert.
Das Land Kärnten hat zudem eine Hotline eingerichtet, an die sich besorgte Bürger wenden können. Die Nummer 050 536 53 003 bis heute bis 15:30 Uhr, Samstag und Sonntag 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Ebenso wurde eine Email-Adresse eingerichtet:
[info-Cyberattacke@ktn.gv.at] (mailto:info-Cyberattacke@ktn.gv.at) eingerichtet. Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes ist erreichbar unter [datenschutzbeauftragter@ktn.gv.at] (mailto:datenschutzbeauftragter@ktn.gv.at), weil über den Landespressedienst natürlich nicht sämtliche Personen, die eventuell betroffen sind, genannt werden dürfen.
„Wir wissen, dass sich viele Menschen Sorgen machen, arbeiten an der Behebung des Schadens und zugleich wird ermittelt. Ein Cyberangriff bzw. ein Datendiebstahl lässt sich nicht von heute auf morgen beseitigen, betroffene Unternehmen wissen das leider schon. Ebenso vorsichtig ist mit Daten umzugehen und es kann nicht alles immer veröffentlicht werden“, betont Kurath.
(I N F O: Datenschutz-Grundverordnung, Ausgewählte Leitsätze der Spruchpraxis, Edmund Primosch; S. 86: Artikel 9, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.)
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