FISK-Prognose erwartet Erfüllung der Maastricht-Kriterien

Wien (OTS) – Fiskalregelbericht 2022 und Empfehlungen des Fiskalrates

Die aktuelle mittelfristige Fiskalprognose des Fiskalrates geht im Jahr 2022 von einem gesamtstaatlichen Budgetdefizit in Höhe von 2,9% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Der Defizitrückgang spiegelt vor allem die budgetäre Wirkung der wirtschaftlichen Erholung und die Rückführung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen wider. Die Staatsausgaben verharren 2022 trotz des Wegfalls großer Teile der COVID-19-Hilfen weiterhin auf dem hohen Vorjahresniveau, da neue wirtschaftspolitische Maßnahmen v. a. zur Adressierung der Folgen des Krieges in der Ukraine (Energie-Entlastungspakete, Aufbau einer Gasreserve) beschlossen wurden. Das für die Fiskalprognose weiterhin günstige makroökonomische Umfeld und die Inflation bedingen ein hohes Einnahmenwachstum über den gesamten Prognosehorizont, sodass die ab Mitte 2022 einsetzende budgetäre Wirkung der ökosozialen Steuerreform überlagert wird. Aus gegenwärtiger Sicht und unter Zugrundelegung der No-policy-change-Annahme würde ab dem Jahr 2025 ein gesamtstaatlicher Budgetüberschuss erzielt werden. „Allerdings bestehen enorme Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, der Lieferkettenprobleme und des weiteren Infektionsgeschehens, sodass eine künftig erforderliche wirtschaftspolitische Gegensteuerung nicht auszuschließen ist“, so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die gesamtstaatliche Schuldenquote erreicht im Jahr 2022 79,9% des BIP und wird bis 2026 kontinuierlich auf 67,7% des BIP – und damit unter das Vorkrisenniveau 2019 – rückgeführt.

Mittelfristig überdurchschnittlich hohe gesamtstaatliche Einnahmendynamik, Normalisierung der Ausgabenentwicklung ab 2023

Wenngleich sich die ausgeprägte Aufholdynamik der Staatseinnahmen des Vorjahres abschwächt, verzeichnen die Staatseinnahmen 2022 bis 2026 ein hohes durchschnittliches Wachstum in Höhe von 4,3% p. a. (durchschnittliches Wachstum im Zeitraum 2015–2019: 3,2% p. a.). Der Grund dafür liegt v. a. in der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt und dem Inflationsanstieg, der hohe Lohn- und Gehaltsabschlüsse erwarten lässt. Im Jahr 2022 erreichen die gesamtstaatlichen Einnahmen 213,0 Mrd Euro oder 49,1% des BIP. Der Rückgang der Einnahmenquote im Vergleich zum Vorjahr (2021: 50,0% des BIP) ergibt sich v. a. aufgrund des hohen nominellen BIP-Wachstums (laut WIFO-Prognose 7,5%) und der einnahmenreduzierenden Wirkung der Energie-Entlastungspakete und erster Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform.

Bei den Staatsausgaben wirken im Jahr 2022 vor allem die beschlossenen Energie-Entlastungspakete ausgabenerhöhend, während die COVID-19-bedingten Hilfsmaßnahmen auslaufen, sodass das Ausgabenvolumen insgesamt leicht auf 225,8 Mrd Euro oder 52,1% des BIP ansteigt. Zu dieser Entwicklung tragen auch Ausgabenerhöhungen u. a. durch den Klimabonus und die Anschaffung einer nationalen strategischen Gasreserve bei. In den Folgejahren ab 2023 führt das Auslaufen der COVID-19-Maßnahmen sowie der befristeten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teuerung zu einer gedämpften Ausgabendynamik. Die hohe Inflation im Jahr 2022 bewirkt jedoch einen Anstieg der Arbeitnehmerentgelte im Jahr 2023 und der Pensionsausgaben in den Jahren 2023 und 2024 (automatische Pensionsanpassung). Insgesamt steigen die Staatsausgaben in den Jahren 2023 bis 2026 moderat an.

Erfüllung beider Maastricht-Kriterien ab dem Jahr 2022

Gemäß FISK-Frühjahrsprognose wird bereits im Jahr 2022 das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit die Obergrenze von 3% des BIP unterschreiten. Ebenso steht die Rückführung der Schuldenquote im Einklang mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP), sodass Österreich bereits 2022, nach zwei Jahren pandemiebedingter Regelverfehlungen, wieder beide Maastricht-Kriterien erfüllt. Auf Basis der prognostizierten sukzessiven Verbesserung der fiskalischen Kenngrößen Österreichs ist aus gegenwärtiger Sicht auch in der mittleren Frist von einer Erfüllung des SWP, inkl. struktureller Saldoregel, auszugehen.

Zielgerichtete, temporäre Unterstützung für einkommensschwache Haushalte; Budgetspielräume zur Krisenintervention und für Zukunftsinvestitionen schaffen

„Eine rasche Entlastung für stark betroffene Bevölkerungsgruppen ohne Systemänderungen mit permanenter Wirkung, um die Krisenresilienz zu erhalten, ist das Gebot der Stunde“, so Badelt, der die Empfehlungen des Fiskalrates auf den Punkt bringt:

  • Zielgerichtete, temporäre monetäre Transfers an einkommensschwache Haushalte zur Abfederung der hohen Preissteigerungen rasch umsetzen, um Verzögerungen zwischen dem Anstieg des Preisniveaus und einer Lohnanpassung bzw. Anpassung der staatlichen Transfers zu überbrücken.
  • Generelle Anpassung von Sozialtransfers, um die reale Kaufkraft aller Transfereinkünfte zu sichern.
  • Inflationsbedingte Mehreinnahmen der öffentlichen Haushalte zur Wahrung von Budgetspielräumen bzw. zur Gegenfinanzierung inflationsbedingter Ausgabenerhöhungen nutzen, um im Krisenfall ein rasches Anwachsen der Staatsverschuldung etwas abzuschwächen.
  • Wissenschaftliche Evaluierung der bislang eingesetzten Unterstützungsleistungen im Kontext der COVID-19-Krise und des Teuerungsausgleichs als adäquate Vorbereitung auf wiederkehrende Krisen.
  • Zukunftsinvestitionen durch Systemeffizienz
    in gebietskörperschaftsübergreifenden Strukturreformbereichen, insbesondere durch Adressierung der Finanzierungsverflechtungen im Gesundheits- und Pflegebereich, sichern.
  • Politische Richtungsentscheidungen für eine nachhaltige Pflegefinanzierung.
  • Schaffung eines budgetären Handlungsspielraums, um gesetzte Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen einzuhalten.

Presseunterlagen, Fiskalregelbericht und Empfehlungen unter www.fiskalrat.at.

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