AK Anderl zu Quoten: Freiwilligkeit reicht nicht

Wien (OTS) – Nach 10 Jahren auf Eis ist in die EU-Richtlinie zu Frauen in Aufsichtsräten wieder Schwung gekommen. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten zwischen zwei Modellen wählen können: Entweder sollen bis zum Jahr 2027 mindestens 40 Prozent der Mitglieder in den Aufsichtsräten Frauen sein oder es ist ein Frauenanteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Für Mitgliedstaaten, in denen bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen wurden, könnten diese Zielvorgaben auch ausgesetzt werden. Sanktionen bei Nichteinhaltung müssen laut Entwurf wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Gegenwärtig laufen die Trilog-Verhandlungen, die voraussichtlich bis Mitte Juni unter dem Vorsitz Frankreichs abgeschlossen werden. AK-Präsidentin Anderl fordert, dass Österreich die Umsetzung aktiv unterstützt und sich für die Implementierung einer Geschlechterquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte von börsennotierten sowie großen Kapitalgesellschaften und einer Quote von 33 Prozent, für Aufsichtsrat und Vorstand zusammengerechnet, einsetzt.

Der aktuelle Frauen.Management.Report der AK zeigt klar auf: Dort, wo eine Quotenregelung angewendet wird, geht auch beim Frauenanteil in Aufsichtsräten etwas weiter. Besonders groß ist der Aufholbedarf in den Unternehmensführungen, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl:
„Im Vergleich zu den Aufsichtsräten müssen Frauen im Management noch immer mit der Lupe gesucht werden. Die Zahlen stagnieren seit Jahren. In den börsennotierten Unternehmen liegt der Frauenanteil bei rund acht Prozent.“

Dass mit Freiwilligkeit nichts zu erreichen ist, ist längst bewiesen. Österreich muss sich daher auf europäischer Ebene für verbindliche Zielvorgaben für den Aufsichtsrat und Vorstand und für einen weitreichenden Anwendungsbereich einsetzen. Außerdem braucht es Sanktionen. „Ohne Zähne ändert sich nichts, wie die Situation in der EU deutlich zeigt“, so Anderl. Österreich muss gerade in der Frage der Sanktionen eine starke Stimme sein – hat sich doch der „leere Stuhl“ als Maßnahme bei Nichteinhaltung der Quotenregelung für Aufsichtsräte in Österreich bewährt.

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