ÖGB-Schumann: „Gesetzliche Freistellung für alle Schwangeren bis zum Ende des Jahres dringend notwendig”

Wien (OTS) – Ein aktueller Gesetzesentwurf der Regierungsparteien, der für den Gesundheitsausschuss am 8. Juni 2022 vorgesehen ist, soll es dem Arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Sozialminister ermöglichen zu entscheiden, ob es ab 1. Juli 2022 weiter die Möglichkeit einer Sonderfreistellung für Schwangere gibt. „Das ist viel zu spät. Auf was sollen sich Schwangere einstellen? Müssen sie wieder, wie bei den zaghaften Verlängerungen zur Risikogruppen-Regelung, bis zur letzten Minute warten, ob es eine Sonderfreistellung geben wird?”, kritisiert ÖGB-Vizepräsidentin und-Frauenvorsitzende Korinna Schumann. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit, statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann.

Freistellung für alle Schwangeren

Die Sonderfreistellung gilt derzeit nur für schwangere Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen ab der 14. Schwangerschaftswoche bis zum 30. Juni. 2022. „Das Corona-Problem wird nicht von heute auf morgen verschwunden sein, wie manche glauben. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so die ÖGB-Vizepräsidentin. „Schwangere und ihre ungeborenen Kinder als Bittstellerinnen um Last-Minute-Entscheidungen zittern zu lassen, ist weder fair noch gesund”, hält Schumann abschließend fest.

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