Ottenschläger stellt klar: Generelle Geschwindigkeitsreduktion nicht Teil der Radfahr- und Fußgängernovelle

Wien (OTS) – „In der gegenständlichen StVO-Novelle geht es explizit um Verbesserungen für Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr“, so ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. „Wir haben dazu ein sehr umfangreiches Paket vorgelegt, das sich bewusst diesen beiden Verkehrsteilnehmergruppen annimmt“, so der Nationalratsabgeordnete. So seien „allgemeine Geschwindigkeitsreduktionen nicht Bestandteil des gemeinsamen Regierungsprogramms von Volkspartei und Grünen“.

Ottenschläger: „Wir haben uns stark mit den Themen extremes Rasen und besondere Gefährdung im Straßenverkehr auseinandergesetzt und hier in zwei bereits auf den Weg gebrachten Paketen deutliche Verschärfungen sichergestellt. Und auch ein drittes Paket ist in Vorbereitung, hier möchten wir bewusst eine kleine Gruppe von besonders rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern identifizieren und sanktionieren.“ Schließlich, so der ÖVP-Verkehrssprecher, „geht es hier um die allgemeine Verkehrssicherheit“. Neben „Raserpaketen“ gegen Verkehrsrowdys „wollen wir auch gegen Drogenlenker verschärft vorgehen und leisten so einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“.

„Was die Ersparnis von Treibstoff bei niedrigeren Geschwindigkeiten betrifft, setzen wir auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer“, so Ottenschläger, der abschließend sagt: „Wir geben nur eine Höchstgeschwindigkeit vor, es ist jeder Einzelnen und jedem Einzelnen unbenommen, aus ökonomischen oder ökologischen Gründen auch langsamer zu fahren.“ (Schluss)

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