Wien (OTS) – Der Stromlieferant Verbund – mit 51% Staatsanteil – hat mit Anfang Mai eine Preissteigerung gemäß der Preisgleitklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angekündigt. Der Grundpreis orientiert sich am Verbraucherpreisindex (VPI), der Arbeitspreis je Kilowattstunde orientiert sich aber am Strompreisindex.
Der Arbeitspreis wurde um 57,84% von 8,34 Cent je kWh auf 13,16 Cent je kWh erhöht.
Der Verbund erzeugt jedoch selbst – mit seinen Wasserkraftwerken -Strom und beliefert auch andere Energielieferanten.
Änderungen der vertraglich vereinbarten Entgelte von Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern mit unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen.
Das Abstellen auf Börsenpreise ist gerade beim Verbund sachlich nicht gerechtfertigt, da der Verbund Strom selbst erzeugt und nicht großteils auf der Börse einkauft.
„Ich fordere Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf, gegen die Preisgleitklausel des Verbundes mit Verbandsklage vorzugehen und die Klausel als gesetzwidrig anzufechten,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
„Der VSV kann bisher leider immer noch nicht selbst Verbandsklagen führen. Daher haben wir im Nationalrat eine Bürgerinitiative eingebracht, in der über fünfhundert Konsument*innen fordern, dass auch der VSV die Klageberechtigung für Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bekommt,“ ergänzt Kolba.
Die Bürgerinitiative wird am 30.6.2022 im Petitionen-Ausschuss behandelt werden.
Service: Bürgerinitiative:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00041/index.shtml
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