Wien (OTS) – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR spricht sich im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine dafür aus, für geflüchtete Familien aus der Ukraine umfassende Familienleistungen zu beschließen.
„Alle Kinder in Österreich sollten die gleichen Startbedingungen vorfinden. Daher plädieren wir dafür, dass alle geflüchtete Familien Zugang zu Familienleistungen wie beispielsweise Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Einen aktuell diskutierten Vorschlag, der vorsieht, dass geflüchtete Familien aus der Ukraine erst Familienleistungen erhalten, wenn sie sich selbst erhalten können und keine Leistungen aus der so genannten Grundversorgung mehr beziehen, sieht UNHCR kritisch.
Als Negativbeispiel führt UNHCR die Gruppe der subsidiär schutzberechtigten Familien an, die aufgrund einer ähnlichen Regelung in vielen Fällen weit unter der Armutsgrenze leben.
Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung, die bedeutend niedriger ist als die Sozialhilfe. Anspruch auf Familienleistungen haben sie jedoch nur, wenn sie arbeiten und keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten.
Außerdem verlieren sie Familienleistungen, wenn sie zum Beispiel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall Krankengeld oder im Mutterschutz Wochengeld erhalten. Eine Mutter mit einem Baby müsste theoretisch sofort nach der Geburt wieder arbeiten gehen, um Familienleistungen zu bekommen.
UNHCR befürchtet, dass durch eine schlechte soziale Absicherung auch der Integrationsprozess der betroffenen Kinder und Familien behindert wird.
„Wenn permanent die Sorge da ist, ob man seine Rechnungen zahlen kann, ob am Ende des Monats noch genug Geld für Windeln da ist oder die Kinder auf einen Schulausflug mitfahren können, wird es für Familien ungleich schwerer sein, in der Mitte der Gesellschaft anzukommen“, so Pinter.
Aus Sicht von UNHCR sollten daher sowohl Flüchtlinge aus der Ukraine als auch subsidiär Schutzberechtigte Zugang zu Familienleistungen haben, wie dies bei anerkannten Flüchtlingen der Fall ist. Sie alle befinden sich in einer ähnlichen Situation, mussten vor Krieg und Menschenrechtsverletzungen fliehen und haben in Österreich Schutz erhalten.
UNHCR ruft daher dazu auf, die Regelungen für Familien aus der Ukraine dementsprechend zu gestalten und bestehende Gesetze für subsidiär Schutzberechtigte anzupassen.
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