Wien (OTS) – Mit dem Wegfall der Maskenpflicht läuft auch die telefonische Krankmeldung aus, die coronabedingt bis 31. Mai 2022 befristet war.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung mit Beginn der Pandemie zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte rasch ermöglicht und immer wieder verlängert. Abhängig war diese temporäre Maßnahme vom Infektionsgeschehen. Der deutliche Rückgang der Infektionszahlen erlaubt nun auch hier eine Rückkehr zur persönlichen ärztlichen Betreuung.
Gleichzeitig wurde diese Möglichkeit von Patientinnen und Patienten sowie von Ärztinnen und Ärzten sehr geschätzt. Das ist eine Lehre aus der Pandemie, Versicherten und Vertragspartnerinnen digitale Services anzubieten. Damit Versicherte von ihrem Recht auf ärztliche Diagnose und persönliche Behandlung Gebrauch machen können, hat die ÖGK der Österreichischen Ärztekammer einen Entwurf über telemedizinische Behandlung übermittelt, um künftig auch eine digitale Krankschreibung zu ermöglichen.
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