FPÖ – Ragger: Partielle Maskenpflicht für Menschen mit Behinderungen in Betreuungseinrichtungen stellt klare Unrechtsbehandlung dar!

Wien (OTS) – „Es ist weder gesundheitlich in Rücksicht auf das Infektionsgeschehen, noch sozial und schon gar nicht rechtlich oder moralisch verantwortbar, dass für einzelne Gruppen andere Regeln gelten als für den Rest der Gesellschaft.“ Mit diesen Worten befürwortete der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger das Verlangen der Lebenshilfe Oberösterreich, die FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzuschaffen. „Es kann nicht sein, dass nicht alle Menschen in Österreich die gleichen Rechte genießen können, wie etwa Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die sich durch das Tragen einer Maske von Familie und Betreuungspersonal abgeschirmt fühlen“, meinte Ragger.

Zum Maskentragen im Sommer sagte Ragger: „Die schwarz-grüne Bundesregierung will, dass die Bevölkerung die ‚Gewohnheit fürs Maskentragen‘ nicht verliert. Daher müssen nach wie vor das Supermarktpersonal und Menschen in Behinderteneinrichtungen das angeordnete Tragen der FFP2-Maske durchziehen, damit sich dann im jetzt schon von der Regierung herbeigeredeten Corona-Herbst die Österreicherinnen und Österreicher brav und folgsam den Verordnungen beugen werden. Die Bundesregierung muss sich aber auch im Klaren sein, dass durch ihre unverhältnismäßigen Corona-Zwangsmaßnahmen und durch ihre Ausgrenzungspolitik, nebst den unzähligen Ministerrochaden, der Teuerung oder des ÖVP-Korruptionsausschusses ihre Tage gezählt sind“, betonte Ragger.

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