ÖGB-Reischl: „90 Prozent Nettoersatzrate muss für alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit gelten“

Wien (OTS) – Der Beschluss zur Verlängerung der Kurzarbeit im AMS-Verwaltungsrat wurde heute gegen die Stimmen der ArbeitnehmerInnen getroffen. Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin erklärt warum: „Wir sind selbstverständlich für eine Verlängerung der Kurzarbeit und haben uns in den vergangenen Monaten auch vehement dafür eingesetzt. Wir sind aber der Meinung, dass 90 Prozent Nettoersatzrate für alle ArbeitnehmerInnen gelten muss.“ Denn die ArbeitnehmerInnen haben in den letzten zwei Jahren Pandemie genug zurückgesteckt, es sei an der Zeit, dass die Menschen in Kurzarbeit wieder so viel, wie vor der Pandemie bekommen. „Koste es was es wolle, muss auch für die vielen Beschäftigten in diesem Land gelten“, betont Reischl.

Aktuell sei man in Gesprächen mit der Wirtschaftskammer. „Die entsprechende Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit wird es in den nächsten Tagen geben“, so Reischl abschließend.

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