St. Pölten (OTS) – Diese zielen auf bessere Bedingungen für Einpersonenunternehmen (EPU) und kleine und mittlere Betrieben (KMU) ab und reichen von einem vereinfachten Wahlrecht bei der WK-Wahl und verbesserten Corona-Hilfsmaßnahmen über Steuerentlastungen und einen leichteren Zugang zu Förderungen bis hin zu mehr Chancen und Fairness für EPU und KMU in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und mehr sozialer Sicherheit.
Einfacherer Zugang zur Wirtschaftskammerwahl
„Die Sozialpartnerschaft ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern für das gesamte Zusammenleben in Österreich von entscheidender Bedeutung. Ein wesentliches Element für diese Akzeptanz und Verbindung zwischen Kammern und ihren Mitgliedern ist eine hohe Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen“, erklärte SWV NÖ-Präsident KommR Thomas Schaden. Um diese zu steigern, verlangte der SWV NÖ in seinem Antrag eine automatische und zeitgleiche postalische Zustellung der Wahlkarten an alle wahlberechtigten UnternehmerInnen. „So wäre die Beantragung der Wahlkarte im Vorfeld nicht mehr notwendig. Auch wollen wir die automatische Zusendung der Wahlkarte für WK-Mitglieder mit ruhender Gewerbeberechtigung – diese müssen derzeit einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. Leider haben wir für den vereinfachten Zugang zur Wahl noch keine Mehrheit finden können, aber wir werden die Forderung nicht aufgeben, dass UnternehmerInnen bei der nächsten Wahl ihre Stimme einfacher abgeben können!“
Verlängerung der Garantien bei Überbrückungskrediten
Rund um den ersten Lockdown während der Corona-Krise wurde zur Unterstützung vor allem von kleinen und mittleren Betrieben das Instrument eines Überbrückungskredites geschaffen. „Ganz entscheidend ist nun, dass die staatlichen Garantien bei diesen Krediten verlängert werden – und zwar über die gegebenen fünf Jahre hinaus. Wir wollen, dass diese beim Überbrückungskredit von AWS und Österr. Hotel- und Tourismusbank für Branchen, die besonders stark von der Krise betroffen sind – je nach Schwere ihrer Einbußen, um zwei bis vier Jahre verlängert werden“, forderte SWV NÖ-Industrievertreter KommR Karl Bauer. Ein vom SWV NÖ initiierter und nun beschlossener Antrag setzt sich für eine Verlängerung des EU-beihilferechtlichen Rahmens um zumindest 2 – 4 Jahre ein, damit eine deutliche Laufzeitverlängerung der Garantien über die derzeitigen 5 Jahre hinaus erfolgt.
Faire Liefer- und Geschäftsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen „Für viele EPU und KMU sind Aufträge der öffentlichen Hand ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit. Sie stehen jedoch immer öfter vor dem Problem, dass sie dafür Geschäfts- und Lieferbedingungen akzeptieren müssen, die für sie ein sehr hohes Risiko bedeuten“, gab SWV NÖ-Vizepräsidentin KommRin Martina Klengl zu bedenken. „Manche der vorgegebenen Klauseln in den Geschäftsbedingungen lassen UnternehmerInnen oft nur die Wahl, einen Vertrag abzuschließen, der ihnen ein hohes Risiko abverlangt, wie enge Lieferfristen oder hohe Pönalzahlungen bei Lieferverzögerungen, für die kleine Unternehmen oft nichts können, oder auf einen Auftrag zu verzichten. Das muss aufhören – es sollen keine unverhältnismäßigen Auflagen und Haftungen mehr in Geschäfts- und Lieferbedingungen enthalten sein.“ Dieser Antrag wurde im Wirtschaftsparlament ebenfalls einstimmig angenommen.
Ansparen von Investitionsrücklagen
Auch für einen weiteren Antrag gab es maximale Zustimmung: „Für Einpersonen- und kleine und mittlere Unternehmen ist es schwer, Rücklagen für Investitionen zu bilden. Darüber hinaus hat die Corona-Krise gezeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen Reserven haben, um schwere Zeiten zu überstehen. Deshalb braucht es Möglichkeiten, Rücklagen zu bilden, um Betriebe und Arbeitsplätze abzusichern. Wir haben zwei Ansätze für mehr Steuergerechtigkeit und Stärkung von EPU und KMU für Krisenzeiten und im Wettbewerb:
Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen jährlich steuerfrei Rücklagen für Investitionen bilden können. Diese Rücklagen sind binnen fünf Jahren für betriebliche Investitionen zu verwenden“, erklärt die Vizepräsidentin des Wirtschaftsverbandes NÖ, KommRin Monika Retl. „Und damit diese Unternehmen Rücklagen für Krisenzeiten bilden können, soll bei nicht entnommenen Gewinnen nur der halbe Steuersatz zur Anwendung kommen.“
Eigene Förderkategorie für EPU und KMU
EPU und Kleinstunternehmen müssen bei betrieblichen Vorhaben viel mehr unterstützt werden. Vizepräsidentin Martina Klengl verlangte daher im Wirtschaftsparlament eine eigene Förderkategorie für diese Betriebe: „Viele dieser Unternehmen wollen wichtige Projekte umsetzen. Sie erhalten dafür aber oft keine öffentliche Hilfe, weil die dafür nötige Mindestinvestition so hoch ist, dass eine Förderung für sie außer Reichweite ist. Eine Mindestinvestition von 1.500,-Euro ist für die allermeisten EPU machbar, eine Mindestinvestition von 5.000,- Euro nur mehr für relativ wenige. Um für Betriebe aller Größen einen gerechten Anteil an Fördermitteln sicherzustellen, sollten bei allen Zuschüssen auf Bundes- und Landesebene die zur Verfügung stehenden Mitteln nach Förderklassen aufgeteilt werden.“ Leider wurde dieser Antrag für mehr Verteilungsgerechtigkeit bei Förderungen abgelehnt.
Krankengeld ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit
Ein Antrag, der leider auch keine Zustimmung erhalten hat, war die Forderung nach Krankengeld für Selbstständige ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit. „Wenn UnternehmerInnen krank werden, erhalten sie erst dann eine Unterstützung, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage lang dauert – und diese dann rückwirkend ab dem vierten Tag“, skizzierte SWV NÖ-Spartenvorsitzender im Transport und Verkehr, KommR Ing. Christian Freitag, das Problem. „Für viele UnternehmerInnen ist es aber nicht möglich, sechs Wochen lang ohne Einkünfte auszukommen. Wir fordern daher, dass Selbstständigen mit bis zu fünf MitarbeiterInnen das Krankengeld generell immer ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt wird, unabhängig davon, wie lange ihr Krankenstand dauert.“
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