Linz (OTS) – <a></a>„Du bist die beste Mama!“, „Danke, dass du immer für mich da bist!“. So oder ähnlich klingen viele Grußkarten und -botschaften zum alljährlichen Muttertag. Gut gemeinte, liebevolle Aussagen, die viel davon erzählen, was Frauen für ihre Familie leisten, aber wenig davon, was für die Frauen selbst dabei herausschaut. Das aktuelle Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt deutlich Aufholbedarf in Punkto Gleichstellung für Frauen, insbesondere für (junge) Mütter.
Dass eine Mutter nach der Geburt eines Kindes wieder in die Erwerbstätigkeit einsteigen kann, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dennoch stellt sich der Wiedereinstieg für viele Frauen oft nicht so einfach dar. Dabei wäre eine partnerschaftliche Teilung der Kinderauszeit über einen längeren Zeitraum hinweg enorm hilfreich. „Gerade die rasche Rückkehr nach einer Kinderauszeit ist immens wichtig für das eigene Erwerbseinkommen. Damit einher gehen die finanziellen Absicherungen im Falle einer Arbeitslosigkeit und für die künftige Pension“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.
Wiedereinstieg vom Betreuungsangebot und vom Partner abhängig
Das Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer Oberösterreich gibt Aufschluss über die Erwerbstätigkeit von Eltern nach der Geburt ihres Kindes. Deutlich sichtbar wird dabei, dass der Wiedereinstieg der Frauen umso früher erfolgt, je länger der Partner seine Erwerbstätigkeit unterbricht.
Während nach einem Jahr über die Hälfte der Frauen (!) wiedereinsteigen, wenn der Partner selbst über sechs Monate unterbricht, sind es nur 20 Prozent, wenn der Partner weniger als drei Monate unterbricht. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch, wenn man die Wiedereinstiegsquoten von Frauen nach 1,5 Jahren und nach zwei Jahren betrachtet. Mehr als 70 Prozent der Mütter nehmen die Erwerbstätigkeit 1,5 Jahre nach der Geburt wieder auf und über 80 Prozent der Frauen steigen zwei Jahre nach der Geburt eines Kindes wieder ein, wenn der Partner länger als sechs Monate die Erwerbsarbeit unterbricht und in dieser Zeit das gemeinsame Kind betreut. Wohingegen nur 35 Prozent nach 1,5 Jahren, bzw. knapp 56 Prozent nach 2 Jahren wieder einsteigen, wenn der Partner weniger als drei Monate unterbricht.
Es braucht aber auch einen Wandel in der Unternehmenskultur gerade auch im Hinblick auf Väter, die in Karenz gehen wollen und eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes, um mit Hilfe von finanziellen Anreizen eine echte partnerschaftliche Teilung attraktiver zu gestalten.
[Quelle: Wiedereinstiegsmonitoring 2006-2018; AKOÖ-Grafik]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/KOM_2022_Hintergrundinf
ormationen_Wiedereinstiegsmonitoring.pdf)
Beruf und Familie müssen ohne Nachteile vereinbar sein
Die Geburt eines Kindes bzw. Kinder generell dürfen keine beruflichen Nachteile für Mütter bedeuten. „Eine echte partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung fördert die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, stärkt sie und ihre eigenständige soziale Absicherung. Zusätzlich braucht es aber dazu auch eine fairere Einkommenssituation zwischen Männern und Frauen“, ist sich AK-Präsident Andreas Stangl sicher.
Dringend notwendig für mehr partnerschaftliche Teilung nach der Geburt eines Kindes ist auch ein deutlicher Ausbau der qualitätsvollen, vollzeittauglichen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, eine familienfreundlichere Arbeitswelt mit einem Augenmerk auf flexiblere Arbeitszeiten und mehr Möglichkeiten zum Wechsel von Vollzeit in Teilzeit aber auch wieder zurück in Vollzeit.
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