Wien (OTS) – Die Tageszeitung Kurier hat in ihrer heutigen Ausgabe eine Weisung des Klimaministeriums an die Asfinag veröffentlicht. Inhalt: Das Ministerium und damit seine Ministerin Leonore Gewessler weist die Errichter-Gesellschaft an, die Arbeiten am Lobautunnel ruhend zu stellen. Damit wird u.a. das Aktiengesetz verletzt. Denn der Eigentümer darf einer Aktiengesellschaft, und das ist die Asfinag, keine Weisungen erteilen. Wie auch die Organe der Asfinag solche Weisungen nicht befolgen dürfen – vor allem wenn sie die Gesellschaft schädigen.
„Damit liegt nun ein weiterer Beweis am Tisch, der belegt, dass die Bundesministerin abseits des Rechtsrahmens agiert. Die Politik hat dem Recht zu folgen. Der Rechtsstaat ist die Basis all unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns. Gesetze sind daher einzuhalten, auch von einer Bundesministerin. Sie hat entsprechend zu agieren. Ich fordere auch die Abgeordneten aller im Nationalrat vertretenen Fraktionen auf, ihre Verantwortung wahr zu nehmen und diesen Rechtsbruch zu korrigieren. Auch der Aufsichtsrat ist gut beraten, diesen widerrechtlichen Beschluss zu revidieren“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Eindeutige Rechtslage
Die Rechtslage ist durch Gutachten breit belegt und eindeutig:
Eine Absage des Lückenschlusses des Regionenrings durch den Lobautunnel ist rechtlich nicht gedeckt. Der Lobautunnel kann nicht von heute auf morgen abgesagt werden. Dafür fehlen die rechtliche Grundlage und das notwendige Einvernehmen mit dem Finanzministerium. In der Folge haften daher sowohl die Entscheider in der Politik als auch in der Asfinag.
Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer kommt in einem aktuellen Rechtsgutachten zu einem klaren Schluss: Eine Weisung der Klimaschutzministerin an die Asfinag zur Einstellung des Lobautunnels ist rechtlich nicht möglich und außerdem rechtswidrig. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestünde in diesem Fall auch eine rechtliche Verantwortung der Bundesministerin gegenüber dem Nationalrat. Dieser könnte mit einfacher Mehrheit Anklage wegen schuldhafter Rechtsverletzung beim Verfassungsgerichtshof erheben. Der Gesellschaftsrechtsexperte Jörg Zehetner (KWR Rechtanwälte) unterstreicht in einem Gutachten, dass Schadenersatzansprüche von Vertragspartnern erfolgversprechend wären. Die Asfinag hat bereits Wertberichtigungen von über 70 Millionen Euro bestätigt. Die WK Wien hat beide Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und sind über die Anhänge abrufbar.
Zusammenfassend ist rechtlich belegt:
- Der Baustopp verstößt gegen das Bundesstraßengesetz.
- Das Klimaministerium muss in der Umsetzung des Bauprogramms das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herstellen.
- Ohne dieses Einvernehmen kann keine Beschlussfassung des Bauprogramms der ASFINAG erfolgen.
- Das Klimaministerium hat keine gesetzliche Grundlage, Baustopps
zu verhängen. - Entsprechende Weisungen der Bundesministerin sind rechtswidrig
und können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. - Aus Sicht des Verfassungsrechts hat die Ministerin eine
rechtliche Verantwortung gegenüber dem Nationalrat. Eine Ministeranklage kann auch bis zu einem Jahr nach ihrer Tätigkeit als Ministerin beschlossen werden. - Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände der ASFINAG, die dem geänderten Bauprogramm zugestimmt haben, können haftbar gemacht werden.
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