Wien (OTS) – „Im Ministerrat beschloss heute die schwarz-grüne Regierung, dass die sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 zum Zwecke der Durchführung von Raum- und Objektschutzaufgaben, mit bis zu 300 Assistenzsoldaten, bis zur Erreichung des Einsatzzwecks, längstens aber bis zum 31. August 2022 aufrechterhalten werden soll. Laut Ministerratsvortrag soll durch die Übernahme von Objektschutzaufgaben durch das Österreichische Bundesheer die Polizei personell entlastet und der LPD Wien Zeit für entsprechende organisatorische Maßnahmen gegeben werden. Nun sollte seit 2020 aber wohl genug Zeit für organisatorische Maßnahmen verstrichen sein, damit dieser Assistenzeinsatz endlich beendet werden kann“, sagte heute der Vorsitzende des parlamentarischen Landesverteidigungsausschusses und FPÖ-Wehrsprecher NAbg. Dr. Reinhard E. Bösch.
„Jeden Tag stehen hunderte Soldaten stundenlang vor ausländischen Vertretungen, anstatt für Ausbildungsaufgaben verfügbar zu sein. Grundwehrdiener werden, nicht zu Letzt auch aus Personalmangel, nicht mehr vernünftig ausgebildet. Der Grundwehrdiener muss wieder vernünftig und gründlich zum Soldaten ausgebildet werden“, betonte Bösch.
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