NPO-Hilfe für die Ukraine: Hemmnisse durch Spendenabsetzbarkeit-Regelung

Wien (OTS) – Hilfe zur Linderung von Leid und Not in der Ukraine wird jetzt dringend benötigt und auch viele gemeinnützige Organisationen aus Österreich setzen lebensrettende Maßnahmen. Täglich werden neue Spendeninitiativen und Vereine für die Ukraine-Hilfe ins Leben gerufen. Dieses große Engagement wird leider von der einengenden Regelung der Spendenabsetzbarkeit hierzulande überschattet: Nur Organisationen, die mehr als drei Jahre aktiv sind, haben Zugang zur Begünstigung von Spendenzuwendungen – für den Fundraising Verband eine Einschränkung, die mit den Notwendigkeiten der Krisen-Soforthilfe nicht kompatibel ist.

Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung ist derzeit riesengroß. Viele möchten nicht nur spenden, sondern selbst Initiativen für die Menschen in und aus der Ukraine starten. „Auch wohltätiges Engagement braucht natürlich einen rechtlichen Rahmen und Absicherung.“, betont Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria. „Doch nach der erfolgreichen Vereinsgründung und der Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das BMF folgt für viele neue Hilfsorganisationen derzeit die Ernüchterung: Spenden für die Ukraine-Hilfe müssen jetzt gesammelt werden, nach derzeitiger Gesetzgebung sind sie aber erst nach dreijähriger Vereinstätigkeit absetzbar!“, bringt Lutschinger das Dilemma auf den Punkt. Als Dachverband der Spendenorganisationen fordert der Fundraising Verband Austria von der Bundesregierung daher, den Zugang zur Absetzbarkeit zu vereinfachen, um in puncto Spendenanreize endlich gleiche Bedingungen für alle gemeinnützigen Vereine zu schaffen. „In Deutschland, wo die Bestätigung der Gemeinnützigkeit Hand in Hand mit dem Zugang zur Spendenabsetzbarkeit geht, wäre solch eine Wartezeit undenkbar!“, so Lutschinger.

Einen unverhältnismäßig hohen Aufwand kritisiert der Fundraising Verband auch bei der vorgeschriebenen Spendenprüfung als Zugangsvoraussetzung zur Begünstigung. Während Wirtschaftsbetriebe erst ab einem Jahresumsatz von 40 Mio. Euro der Prüfungspflicht unterliegen, müssen Vereine selbst bei jährlichen Gesamtspenden von nur 30.000 Euro verpflichtend eine Wirtschaftsprüfung bezahlen, um die Absetzbarkeit nicht zu verlieren. „Eine bürokratische Hürde des Gesetzgebers, die in keinem Verhältnis steht und nur dafür sorgt, dass Spenden nicht in voller Höhe ihrem Zweck zukommen können.“, resümiert Günther Lutschinger und betont, dass Erleichterungen für neu gegründete und kleine Vereine unbedingt notwendig sind.

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