AK 2: Wohnen, Kaufen, Reisen & Co. – Konsument:innenrechte stärken

Wien (OTS) – Wohnen, Reisen, Fitnessstudios, Banken & Co. – auch im Vorjahr liefen die Telefone bei den AK Konsument:innen und Wohnrechtsberater:innen heiß. „Wir schauen darauf, dass Konsument:innen zu ihren Rechten kommen. Im Vorjahr haben wir rund 13 Millionen Euro für die Konsument:innen zurückgeholt. Zudem müssen die Konsument:innenrechte weiter gestärkt werden. Denn neue Tricks, Abzocke, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz & Co. werfen auch immer wieder neue Probleme auf“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsumentenschutzabteilung anlässlich des Welttages der Konsument:innenrechte.

Konsument:innen brauchen bessere Rechte – konkret verlangt die AK:

+ Nicht zu viel vorauszahlen: Speziell bei Flugbuchungen soll bei der Buchung nur eine geringe Anzahlung geleistet werden. Der Restbetrag soll erst unmittelbar vor Abflug bezahlt werden müssen. Bei Flugbuchungen erfolgt oft lange vor dem Abflugtermin die vollständige Bezahlung des Tickets. Und gerade bei Flugbuchungen haben sich übliche Vorauszahlungen als großes Problem herausgestellt, da berechtigte Rückforderungsansprüche bei Absagen oft ignoriert werden.

+ Längere Lebensdauer und besser reparierbar: Speziell für langlebige Produkte wie Haushaltsgeräte muss die Gewährleistungsfrist verlängert werden. Die AK kann sich eine Verlängerung auf etwa fünf Jahre vorstellen. Eine bessere, transparente und leicht verständliche Konsument:inneninformation zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit soll Konsument:innen eine bessere Kaufentscheidung ermöglichen. Reparaturen sollen technisch möglich, einfach durchführbar sowie leistbar sein. Denn Produkte, die rasch kaputtgehen und schwer zu reparieren sind, etwa ein Akkutausch, ärgern Konsument:innen und kosten auch Geld.

+ Künstliche Intelligenz darf Konsument:innenrechte nicht verschlechtern: Auf europäischer Ebene werden derzeit Regelungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz diskutiert. Die bestehenden Vorgaben reichen derzeit nicht aus, um Konsument:innen vor Intransparenz, Datenschutzverletzungen und Diskriminierung zu schützen. Um einen ausreichenden Datenschutz und die Wahrung der Konsument:innenrechte zu gewährleisten, braucht es wirksamere und nachvollziehbare Regeln vor allem bei Transparenz, Grundrechtsschutz, Nichtdiskriminierung und Datensicherheit. Besonders risikoreiche Anwendungen müssen einer Vorab-Prüfung unterworfen werden. Staatlich ermächtigte Stellen sollen Einblick in die technischen Prozesse nehmen können. Behördliche Prüfprozesse sollten sicherstellen, dass keine diskriminierenden und datenschutzwidrigen Entscheidungsparameter verwendet werden.

+ Mehr Schutz beim Kauf auf Online-Marktplätzen: Nach dem künftigen „Digitalen Dienste Gesetz“, das derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird, müssen Dritthändler, die auf großen Plattformen wie Amazon& Co sind, rückverfolgbar sein. Diese Plattformen müssten Dritthändlerangaben (Name, Anschrift oder Kontaktdaten) demnach vor der Freischaltung prüfen. Konsument:innen dürfen aber nicht darauf vertrauen, dass plattformseitig geprüfte Angaben stimmen. Haftungsregeln, wann Plattformen für eigene Fehler und jene von Drittanbietern einstehen müssen, fehlen, wären aber für eine wirksame Rechtsdurchsetzung notwendig. Auch ‚dark patterns‘, also psychologische Tricks, um das Verhalten von Nutzer:innen zu steuern, sollen beim Plattformdesign verboten werden. Anbieter dürfen ihren Online-Marktplatz jedenfalls nicht so gestalten, dass Konsument:innen manipuliert werden, indem sie ihre „Autonomie, Entscheidungsfreiheit oder Wahlmöglichkeiten“ beeinträchtigen. Wann dies genau der Fall ist, bleibt derzeit in dem geplanten Gesetz offen. Hier gehört nachgebessert.

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