Rückführungskonferenz: Grüne pochen auf Einhaltung des Regierungsübereinkommens bei Migrationspolitik

Wien (OTS) – „Im Regierungsprogramm haben wir mit der ÖVP nicht nur eine Stärkung des europäischen Außengrenzschutzes und eine verstärkte Bekämpfung der organisierten Schlepperei ausgemacht, sondern auch und zugleich die strikte Beachtung von rechtsstaatlichen Grundsätzen, menschenrechtlichen Mindeststandards und des EU-Rechts. Ich gehe davon aus, dass die ÖVP auch in diesem Bereich an den Vereinbarungen festhält“, sagt Georg Bürstmayr, Sprecher für Asylpolitik der Grünen.

Dennoch gebe es Themenfelder, in denen der Koalitionspartner sehr gegensätzliche Ansichten vertrete: so würden die Grünen auf europäischer Ebene mit vielen anderen dafür eintreten, den Schleppern dadurch das Wasser abzugraben, dass legale Wege für Flüchtlinge nach Europa geschaffen werden. „Die ÖVP lehnt das ab“, sagt Bürstmayr.

Dass Menschen, die keinen Anspruch auf Schutz oder Aufenthalt hätten, Österreich wieder verlassen müssten, sei unbestritten. Dass bei Abschiebungen alle menschen- und unionsrechtlichen Garantien strikt einzuhalten seien, aber ebenso. „Wenn und solange das so bleibt, ist gegen internationale Zusammenarbeit nichts einzuwenden. Maßnahmen, die diese Garantien unterlaufen sollten, würden wir nicht mittragen, das würde auch dem Regierungsprogramm zuwiderlaufen“, sagt Bürstmayr.

„Unsere Migrationspolitik darf sich nicht in Grenzmanagement und Abschiebungen erschöpfen. Das wäre zu kurz gedacht“, sagt Ernst-Dziedzic, die sich gerade in Sarajevo aufhält, um die aktuelle Flüchtlingslage zu sondieren und dabei mit Expert*innen für Migrationsfragen zusammentrifft.

„Wir sollten unsere Ressourcen vernünftigerweise dafür einsetzen, Kriegs-, Krisen- und andere Fluchtursachen zu verringern und den Menschen in ihren Heimatländern Lebensperspektiven in einem Umfeld sozialer, wirtschaftlicher und politischer Stabilität zu ermöglichen. Wenn die Geflüchteten vor den Grenzen Europas stehen, steht ihnen auch eine entsprechende – und zwar humane – Behandlung zu. Sogenannte Pushbacks oder ein Aussetzen des regulären Verfahrens im Vorhinein aufgrund etwaiger Vorannahmen, ob jemand Anrecht auf internationalen Schutz hat, sind ein No Go“, sagt Ernst-Dziedzic.

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