Wien (OTS) – Der Bund zahlt, wie im Dezember 2021 beschlossen, den Ländern insgesamt 750 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, um Mindereinnahmen im Bereich der Krankenanstalten und höhere Ausgaben der Länder während der Corona-Pandemie abzudecken. Das Geld soll laut nun vorliegender Änderung des Bundesgesetzes für Kranken- und Kuranstalten bis 31. März 2022 ausbezahlt werden. „Dieses Spitalspaket ist begrüßenswert und notwendig, umso schöner, dass es auch, im Gegensatz zu anderen Ankündigungen – Stichwort Corona-Bonus – so rasch überwiesen wird“, sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. „Damit werden aber auch entgangene Einnahmen der Spitalsbetreiber in den Sonderklassen ausgeglichen – das muss dann natürlich auch für die Ärztinnen und Ärzte gelten, für die Honorare aus Sonderklasseleistungen ein wichtiger Bestandteil ihres Einkommens sind. Daher muss eine Lösung gefunden werden, wie den Ärzten ein adäquater Arzthonorarersatz zukommt“, fordert Mayer.
Wegen der Corona-Pandemie und den dafür notwendigen Umstrukturierungen in den Spitälern, etwa durch das Sperren von Betten bzw. die Reservierung dieser für Corona-Patientinnen und -Patienten mussten viele Termine und wichtige Operationen, die üblicherweise in den Bereich der Sonderklasse fallen, wie etwa Kniegelenks- oder Hüftoperationen, verschoben werden – leider auch zum Nachteil der Betroffenen.
„Dafür war neben der aufopfernden und mit massiven persönlichen Einschränkungen verbundenen Leistung der Ärzte bei der Krisenbewältigung und Patientenbetreuung in den vergangenen zwei Jahren weder Zeit noch Raum. Dadurch sind die Spitäler, aber insbesondere auch die Ärztinnen und Ärzte, die normalerweise damit als Bestandteil ihres Lohns rechnen dürfen, um diese Einnahmen umgefallen. Das muss selbstverständlich ausgeglichen werden, damit diese Ärztinnen und Ärzte nicht auch noch für ihren übermenschlichen Einsatz finanzielle Einbußen erleiden“, betont der Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.
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